Beschaffungserleichterung für öffentliche Auftraggeber

Die gegenwärtige COVID-19-Pandemie stellt auch öffentliche Vergabestellen vor eine außergewöhnliche Situation. Um in der gebotenen Eile auf die drängenden Entwicklungen reagieren zu können, ist eine schnelle und flexible Deckung des jeweiligen Beschaffungsbedarfs erforderlich. Die Durchführung formaler Vergabeverfahren würde dieser Situation kaum gerecht werden.

Mit Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19.03.2020 zur „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ wurde (analog zur Vorgehensweise im Rahmen der Flüchtlingskrise im Jahr 2015) daher nun klargestellt, dass durch Vergabestellen Erleichterungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen in Anspruch genommen werden können. Damit wäre anzuerkennen, dass die aktuelle Lage eine besondere Dringlichkeit begründet, die nach den einschlägigen Vorschriften in den Vergabeordnungen den Weg in flexiblere Verfahren gestatten kann.

Diesem Rundschreiben hat sich mit Erlass vom 27.03.2020 auch das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat dahingehend angeschlossen, dass die besondere Dringlichkeit auch im Bauwesen anzunehmen sein wird, soweit die Baumaßnahme der Eindämmung der COVID-19 Pandemie dient.

Die COVID-19-Pandemie hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Wahl der Verfahrensart. Auch zu Gunsten der Bieter sind die besonderen Umstände zu berücksichtigen, etwa mit Blick auf die Vorlagepflichten für Eignungsnachweise, bei der Bemessung der Angebotsfristen oder bei der Durchführung öffentlicher Submissionen (außerhalb der elektronischen Vergabe).

Gerne stehen wir Ihnen zur Unterstützung beratend zur Verfügung, wie der Beschaffungsbedarf in Pandemiezeiten unter Wahrung der vergaberechtlichen Anforderungen rechtskonform gedeckt werden kann.

 

Weitere Informationen

 

Herr Christian Hettinger ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Er berät als Fachanwalt für Vergaberecht öffentliche Auftraggeber in allen Fragestellungen des Vergaberechts und insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von öffentlichen Ausschreibungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Immobilienrecht.

Artikel von:

Christian Hettinger
06.04.2020

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