Personal

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Betriebsräte, Vorstände und Geschäftsführer sowie leitende Angestellte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Deswegen sind wir mit den Strategien aller Beteiligten bestens vertraut und können Ihnen über unsere juristische Kompetenz hinaus eine besondere taktische Expertise in Verhandlungen und Gerichtsverfahren bieten. Wir beraten unsere Mandanten präzise und zuverlässig.

Individuelles Arbeitsrecht

Juristische Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treten nicht nur während eines Arbeitsverhältnisses auf. Auch vor Beginn - etwa bei diskriminierenden Bewerbungsverfahren - oder nach dem Ende einer Beschäftigung kommt es häufig zu Auseinandersetzungen.

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Der individuelle Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen trägt zum geschäftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens bei. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen, bei der Durchsetzung von Kündigungen und Abmahnungen oder der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.  

Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände beraten wir umfassend und vorausschauend  bei der Gestaltung oder Beendigung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages sowie in Haftungsfragen.

Nicht nur im Falle einer Kündigung helfen wir Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder die Bedingungen des Ausscheiden zu verhandeln. Auch bei Fragen zu Urlaubsansprüchen, Arbeitszeugnissen oder der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stehen wir Ihnen beratend zur Seite. 

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Kollektives Arbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht ist von den innerbetrieblichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der einen und Gewerkschaften und Betriebsräte auf der anderen Seite bestimmt.

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Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts  vertreten wir Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter sowie Sprecherausschüsse. Insbesondere beraten wir Sie bei der Erstellung und beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, sowie bei Fragen zu Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten.

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Wirtschaftssozialrecht

Das Wirtschaftssozialrecht bildet die Schnittstelle zwischen unternehmerischen Aktivitäten und sozialrechtlichen Verpflichtungen. Komplexe gesetzliche Vorgaben führen dazu, dass Versicherungspflichten in den Sozialversicherungszweigen nicht richtig beurteilt werden.

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Problemkreise wie Scheinselbständigkeit, Scheinwerkverträge, Falschbewertung eines Minijobs, Arbeitnehmerüberlassung, Phantomlohn oder Mehrfachbeschäftigung sorgen regelmäßig auf Unternehmerseite für Überraschungen im Rahmen der Betriebsprüfung. Schwierigkeiten bereits ebenfalls regelmäßig Fragen der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern.

 

Wir beraten und vertreten Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich in allen allen Bereichen des Wirtschaftssozialrechts, insbesondere präventiv oder repressiv im Rahmen von Betriebsprüfungen. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung in Fragen der verstärkt aufkommenden Nachunternehmerhaftung.

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