Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Unser Leistungsportfolio in diesem Bereich umfasst die Beratung und Vertretung Ihrer Interessen während des gesamten Lebenszyklus einer Immobilie: vom Erwerb und der Finanzierung über die Projektentwicklung, Planung und Bebauung bis hin zur Vermarktung, Verwaltung und zum Betrieb oder der Verwertung der Immobilie.

Privates Baurecht

Unsere auf das private Baurecht spezialisierten Anwälte unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber praxisnah bei der Planung und Verwirklichung ihrer Bauvorhaben.

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Bereits in der Planungsphase Ihres Projektes gestalten und prüfen wir für Sie sämtliche Verträge sowie Ausschreibungsunterlagen und ermöglichen Ihnen eine reibungslose und erfolgreiche Vertragsgestaltung – sei es beim Bau eines Einfamilienhauses oder im Rahmen  gewerblicher Großprojekte. 

Durch baubegleitende Rechtsberatung während der Bauphase ermöglichen wir es Ihnen, schnell und flexibel auf Änderungen des Bauentwurfes, Nachträge, geänderte Mengen und Bauzeitverlängerungen zu reagieren. 

Sofern eine streitige Auseinandersetzung nicht zu vermeiden ist, gewährleisten wir effektive Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Wir sind aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit den typischen Problemstellungen von Bauprozessen sowie Beweisverfahren vertraut und können Ihnen helfen, teure Fehler zu vermeiden. 

Dabei profitieren Sie nicht nur von unserer Expertise im Bereich des privaten Baurechts. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten aus den Fachbereichen des Vergaberechts, Architektenrechts und öffentlichen Baurechts können wir die speziellen Belange Ihres Bauprojekts individuell berücksichtigen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten.

Ausgewählte Referenzen: 

> Europäische Zentralbank

> Flughafen München, Terminal B

> Flughafen München, Satellitenterminal

> Deutsche Börse

> Universität Bochum

> Universität Hafencity Hamburg

> Karlsruher Institut für Technologie

> Messe Düsseldorf

> Messe Frankfurt am Main

> Klinikum Schwabing

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Architektenrecht und Ingenieurrecht

Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit im Bereich des Baurechts besteht in der Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren.

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Hierbei legen wir großen Wert darauf, potenzielle Streitigkeiten durch eine eindeutige und einzelfallbezogene Vertragsgestaltung von vornherein zu vermeiden. Wir verfolgen für Sie das Ziel, die Rahmenbedingungen für eine einwandfreie und termingerechte Bauleistung zu schaffen.

Aufgrund immer komplexer werdender rechtlicher und technischer Anforderungen am Bau steigt die Verantwortung und das Haftungsrisiko aller mit der Planung befasster Baubeteiligter. Wir beraten Sie daher über das reine Honorarrecht hinaus auch in Haftungsfragen und im Umgang mit versicherungsrechtlichen Fragen.

Im Falle von Streitigkeiten übernehmen wir für Sie selbstverständlich die Durchsetzung oder Abwehr von Honorar- und Haftungsansprüchen.

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Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht ist von zahlreichen Schnittmengen mit unterschiedlichen Rechtsgebieten geprägt. Unser Augenmerk liegt daher auf einer ganzheitlichen Beratung, welche die ineinandergreifenden Besonderheiten des Kaufvertragsrechts, Bau- und Architektenrechts, Wohnungseigentumsrechts und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) berücksichtigt.

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Im Rahmen der Vertragsgestaltung achten wir zur Vermeidung späterer Streitigkeiten darauf, dass die zwingenden Vorschriften der MaBV, etwa im Hinblick auf den Umfang von Abschlagszahlungen, eingehalten und die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig festgehalten werden. Während der Bauausführung ermöglichen wir Ihnen durch eine baubegleitende Rechtsberatung bei sämtlichen Herausforderungen  fundierte Entscheidungen zu treffen. Daneben unterstützen wir auch die Erwerber der Immobilie und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unter anderem bei der Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums sowie bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Mängelrechte. 

Mit der Erfahrung unserer Rechtsanwälte in den angrenzenden Fachbereichen entwickeln wir vorausschauende Lösungen. Auch im Falle der Insolvenz des Bauträgers stehen Ihnen mit unseren Fachanwälten für Insolvenzrecht kompetente Ansprechpartner zur Seite. 

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Öffentliches Baurecht

Ob Baugenehmigung, Abrissverfügung, Planungsrecht oder Nachbarschutz: Wir wahren auch dann Ihre Rechte in Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, wenn behördliche Entscheidungen ins Spiel kommen.

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Wir vertreten und beraten Unternehmen, Behörden und Privatpersonen in Fragen des öffentlichen Baurechts und betreuen baurechtliche Mandate ganzheitlich von der Planung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Durch jahrelange Erfahrung im Bereich des privaten Baurechts ist eine fundierte fachgebietsübergreifende Beratung gewährleistet.

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Immobilienrecht

Wir beraten umfassend zu allen Rechtsfragen des Immobilienrechts. Hierbei unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der effizienten Planung, Nutzung und Belastung, dem Erwerb sowie der Veräußerung einer Immobilie.

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Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in deutschlandweiten Mandaten aus verschiedensten Bereichen der Immobilienwirtschaft. Im Rahmen der Gestaltung und Prüfung der für Sie relevanten Verträge zeigen wir Ihnen Regelungsbedarf auf und weisen Sie auf bestehende Risiken hin. Dadurch gewährleisten wir Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die für den Abschluss von Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit und großen Volumina, wie etwa bei der Begründung von Gewerberaummietverhältnissen, unabdingbar ist.  

Weiterhin beraten wir Sie auch bei der Gestaltung und Verhandlung von Facility-Management-Verträgen.

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Miet- und Pachtrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Nutzung von Immobilien unter Berücksichtigung der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen sowie Wohnraummietverträgen.

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Wir bewerten bereits bestehende Verträge, zeigen Ihnen Optimierungspotenziale auf und stehen Ihnen bei der Umgestaltung einer Immobilie beratend zur Seite. Wir stellen Ihnen unser Know-how ferner im Rahmen der Vorbereitung und Begleitung einer beabsichtigten Immobilientransaktion zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Gestaltung etwa von gaststättenrechtlichen Vertriebsvereinbarungen.

Bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Mängelrechten, Mieterhöhungen, Kündigungen und Schadensersatzansprüchen verfügen wir über die für den gemeinsamen Erfolg unabdingbare Erfahrung.

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Wohnungseigentumsrecht

Mit dem Erwerb von Wohnungseigentum werden verschiedene rechtliche Beziehungen zu unterschiedlichen Beteiligten eingegangen. Aufgrund unserer Expertise im gesamten Immobilienrecht bieten wir eine ganzheitliche Beratung auf höchstem Niveau, sei es für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Immobilienverwaltungen oder Projektgesellschaften.

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Um Streitigkeiten zwischen den Beteiligten zu vermeiden, unterstützen wir Sie bereits im Rahmen der Gestaltung von Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Verwalterverträgen, sowie bei der Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen.

Regelmäßig überschneidet sich das Wohnungseigentumsrecht (WEG) mit Fragen angrenzender Rechtsgebiete. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten etwa aus dem Baurecht, Mietrecht oder Bauträgerrecht stellen wir Ihre ganzheitliche Beratung sicher.

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Maklerrecht

Im Rahmen der Tätigkeit eines Maklers können sich vielfältige Fragestellungen ergeben, welche aufgrund der wenigen gesetzlichen Regelungen nur mit einer fundierten Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung beantwortet werden können.

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Die Verpflichtungen, welche einem Makler obliegen, wann eine Inanspruchnahme aufgrund einer Falschberatung droht und die Voraussetzungen, unter welchen der Maklerlohn verdient ist, werden maßgeblich von den Gerichten aufgestellt. Wir kennen die aktuellen Entwicklungen und ermöglichen Maklern und Maklerkunden bestehende Risiken etwa bei der Durchsetzung des Maklerlohns und von Schadensersatzansprüchen realistisch einzuschätzen und optimale Ergebnisse zu erzielen. 

Auch bei Fragen zum Erwerb der Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO oder den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), wie etwa der Fortbildungspflicht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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