Unternehmensrecht

Unser Anspruch ist es, kleinen, mittleren und großen Unternehmen Rechtsberatung auf höchstem Niveau zu bieten. Als eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Franken erlauben wir uns keine Kompromisse bei unserer juristischen wie unserer wirtschaftlichen Kompetenz. Wir haben für jeden unserer Mandanten den Ehrgeiz, das beste Ergebnis zu erzielen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Profitieren Sie von unserem Know-How und unserer Erfahrung sowohl bei der Gründung neuer als auch bei der Umstrukturierung oder Umwandlung bestehender Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie bei Gesellschafterauseinandersetzungen.

Weiterlesen

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Unterstützung der operativen Tätigkeit Ihres Unternehmens. Wir prüfen die für Ihr Geschäft wesentlichen Verträge mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden oder Lieferanten auf rechtliche Risiken und setzen Ihre Interessen auf Ihren Wunsch hin unmittelbar bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen durch. 

Die enge Verknüpfung zu der Bendel Insolvenzverwaltung AG gewährleistet eine kompetente Beratung auch in Zeiten einer Krise bzw. der Insolvenz eines Unternehmens. Wir helfen Ihnen bereits bei den ersten Signalen für schwierige Situationen, Fehler zu vermeiden. 

Durch die enge Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Austausch mit unseren Rechtsanwälten anderer Fachbereiche stellen wir praxisgerechte Lösungen sicher. Wir langweilen Sie nicht mit theoretischen Ausführungen, sondern erläutern Ihnen die Rechtslage und die richtigen Schlussfolgerungen hieraus so kurz und so prägnant wie möglich.

Minimieren

Automotive

Unseren Mandanten aus der Automobil- und Automobilzuliefererindustrie bieten wir als regionaler Partner durch eine praxisnahe und umfassende Rechtsberatung einen spürbaren Mehrwert für ihre operative Tätigkeit.

Weiterlesen

Wir prüfen die für Ihr Geschäft wesentlichen Verträge mit OEMs, Auftragnehmern, Kunden oder Lieferanten auf rechtliche Risiken und setzen Ihre Interessen auf Ihren Wunsch hin unmittelbar bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen durch. Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen, Bestell- und Einkaufsbedingungen, sowie bei Risikobewertungen im Rahmen der Produktsicherheit und Produkthaftung. Aufgrund unserer Erfahrungen auf allen Bereichen der Zuliefererkette sind wir mit den Strategien aller Beteiligten bestens vertraut und können Ihnen über unsere juristische Kompetenz hinaus eine besondere taktische Expertise in Verhandlungen bieten.

Bei wettbewerbsrechtlichen Fragen unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), bei Markenanmeldungen oder bei der Klärung kartellrechtlicher Fragestellungen, so z.B. im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, Entwicklungsvereinbarungen und Vertriebsvereinbarungen.

Unser Beratungsteam Immobilienrecht stellt nicht nur die rechtssichere Gestaltung von werkvertraglicher Vereinbarungen sicher, sondern wickelt auch etwaig auftretende Gewährleistungsfälle effizient ab. Wir stehen Ihnen von der (privaten und öffentlich-rechtlichen) baurechtlichen Beratung bei der Errichtung bis zur Erhaltung der Liegenschaft im Rahmen des Facility Managements beratend zur Seite. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Erstellung, Prüfung und/oder Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen.

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts beraten Sie unsere hoch qualifizierten Rechtsanwälte, insbesondere bei der Gründung von Gesellschaften, der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen und M&A-Transaktionen. Durch unsere auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwälte können wir Ihnen eine fundierte Unterstützung bieten, wenn im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung einmal nicht alles nach Plan laufen sollte. Gemeinsam können dann Handlungsweisen und Optionen abgestimmt werden, um die eigenen Rechte bei drohender oder tatsächlicher Insolvenz eines Geschäftspartners bestmöglich zu wahren.

Minimieren

Vergaberecht

Wir beraten Auftraggeber bei der rechtssicheren Konzeption und Abwicklung von Vergabeverfahren. Auftragnehmern sichern wir die Wahrung ihrer subjektiven Rechte im gesamten Vergabeprozess und die Durchsetzung des Anspruchs auf Auftragserteilung.

Weiterlesen

Zu unserem Leistungsspektrum zählen unter anderem die Unterstützung bei der Entwicklung von Vergabestrategien, die Erstellung bzw. Prüfung von Vergabeunterlagen, die Mitwirkung bei der rechtlichen Bewertung von eingehenden Bieterangeboten, die Beratung in Bezug auf Rügenotwendigkeiten bei Verletzung vergaberechtlicher Anforderungen und die Klärung von Bieterfragen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Antragsteller, Auftraggeber oder beigeladenen Unternehmen in Nachprüfungsverfahren.

Minimieren

Vertriebsrecht

Der Absatz von Waren und Dienstleistungen sowie der Aufbau von entsprechenden Strukturen stellt für viele Unternehmer eine lohnenswerte, aber nicht ganz risikolose Herausforderung dar. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung in die Praxis.

Weiterlesen

Wir übernehmen für Sie u. a. die Erstellung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder prüfen bereits bestehende Vorlagen in Bezug auf Aktualität und Praxistauglichkeit.

Auch bei der Auflösung von bestehenden Strukturen können wir Ihnen beratend zur Seite stehen, überprüfen Ihre Handlungsoptionen und helfen Ihnen gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Minimieren

Kartellrecht

Das Kartellrecht ist nicht nur bedeutsam für Amazon, Facebook und ähnliche internationale Schwergewichte, deren Marktmacht durch das Kartellrecht Schranken gesetzt werden sollen. Die kartellrechtlichen Bestimmungen treffen abseits solcher medienwirksamen Großverfahren häufig auch gerade mittelständische Unternehmen.

Weiterlesen

Das Kartellrecht untersagt unter anderem wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern. Hierzu gehören z.B. Absprachen über Preise,  Preisänderungen oder Gebietsaufteilungen. Das Kartellrecht spielt aber nicht nur in einem solchen horizontalen Verhältnis zwischen Wettbewerbern eine Rolle, sondern auch im sogenannten vertikalen Verhältnis zwischen Unternehmen,  die zueinander in einer Nachfrager-Anbieter-Beziehung stehen und folglich auf unterschiedlichen Marktstufen  tätig sind,  z.B. also in Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen.

Häufig ist den Parteien in der Praxis dabei gar nicht bewusst, mit einer Vereinbarung einen Kartellverstoß zu begründen. Das Kartellrecht bietet einen breiten Anwendungsbereich, von dem nicht sämtliche Problemstellungen weitläufig bekannt sind. Angesichts des Umstandes, dass Kartellverstöße mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10% des Jahresgesamtumsatzes eines Unternehmens sanktioniert werden können, ein Nichtigkeitseinwand  gegen getroffene Vereinbarungen durch den Vertragspartner erhoben werden kann oder betroffene Dritte über Schadensersatzansprüche verfügen, ist die Beachtung kartellrechtlicher Anforderungen insbesondere bei der Gestaltung von Kooperationen oder Vertragsverhältnissen nicht zu vernachlässigen.

Minimieren

Transport- und Speditionsrecht

Im Bereich des Transport- und Speditionsrechts verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrungen und Branchenkenntnisse sowie eine hervorragende Vernetzung, die wir im Sinne unserer Mandanten im In- und Ausland einsetzen.

Weiterlesen

Wir bieten Ihnen eine Rundum-Beratung – von der Gesellschaftsgründung über die Betreuung im Tagesgeschäft bis zum Führen von Prozessen bei Streitigkeiten im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit. 

Hierbei profitieren Sie von unserem Netzwerk, zu dem auch internationale, im Transport- und Speditionsrecht hochqualifizierte Anwälte gehören, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten. Zu unseren Mandanten zählen seit vielen Jahren renommierte internationale Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen.

Minimieren

Binnenschifffahrtsrecht

In diesem hochspezialisierten Rechtsgebiet sind neben Bendel & Partner Rechtsanwälte nur wenige Kanzleien in Deutschland regelmäßig tätig.

Weiterlesen

Unser Partner Dr. Jörg Hofmann war von 1996 bis 2018 Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur Förderung des Binnenschifffahrtsrechts an der Universität Mannheim. Die hierbei aufgebaute hervorragende Vernetzung und jahrzehntelange Erfahrung in dieser Branche kommt unserern Mandanten im In- und Ausland zugute.

Minimieren