Wirecard – Frist zur Forderungsanmeldung läuft bis zum 26.10.2020

Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der wirecard AG eröffnet. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 26.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Grundsätzlich sind Forderungen von Aktionären nachrangig. Das bedeutet, dass diese erst bedient werden, wenn zuvor alle anderen Gläubiger bedient worden sind. Allerdings besteht im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Anmeldung als Schadensersatzforderung, welche im Rang des § 38 InsO an der Quote partizipiert und somit nicht nachrangig zu befriedigen ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei der fristgerechten Anmeldung Ihrer Forderung und übernehmen die Vertretung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren der wirecard AG.

Wir weisen daraufhin, dass es sich bei der vom Amtsgericht München auf den 26.10.2020 gesetzten Frist um keine Ausschlussfrist handelt. Verstreicht diese Frist, tritt kein Rechtsverlust ein. Für die Anmeldung der Forderung ist dann allerdings eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten

 

Weitere Informationen

 

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Artikel von:

Bendel & Partner Rechtsanwälte
14.10.2020

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