Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.

Für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer, die einen Insolvenzantrag stellen, beträgt die Laufzeit bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung grundsätzlich nur noch drei Jahre. Bisher belief sich diese im Regelfall auf fünf oder sechs Jahre.

Die gesetzlichen Änderungen gelten rückwirkend ab dem 01.10.2020. Ab sofort können also Anträge auf ein Insolvenzverfahren mit drei Jahren Laufzeit gestellt werden.

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Artikel von:

Bendel & Partner Rechtsanwälte
23.12.2020

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