Konsequenzen der Corona-Krise für das Supply Chain Management

Die Automobilindustrie ist wie kaum eine andere Branche von der produktionsbezogenen und logistischen Leistungsfähigkeit ihrer Lieferketten abhängig. Die Internationalisierung des Produzierens in der Automotive Industrie erschließt auf der einen Seite die Vorteile global vernetzter Wertschöpfungsstufen, die Supply Chain wird damit naturgemäß aber auch anfälliger für Störungen.

Die Corona-Pandemie und die Blockade des Suez-Kanals durch das Containerschiff „Ever Given“ haben die Anfälligkeit der sensiblen Automotive Supply Chain für Störungen aufgezeigt. In deren Folge sind nicht nur die Abnahme-Märkte weltweit eigebrochen. Es kam auch zu Unterbrechungen in Lieferketten und Produktionsprozessen, sei es durch Einschränkungen der Transportwege, der Produktivität von Zulieferbetrieben oder durch Rohstoffverknappung am Weltmarkt.

 

Rohstoffknappheit führt zu Preissteigerungen

 

Neben der zeitlichen Verzögerung macht sich eine unterbrochene Lieferkette auch durch eine zum Teil deutlich spürbare Erhöhung der Rohstoffpreise bemerkbar. Infolgedessen können Produkte nicht mehr zu den kalkulierten Preisen produziert werden, was sich negativ auf die Marge auswirkt.

 

Vertragliche Absicherung über Force Majeure- und Preisgleitklauseln

 

Umso wichtiger ist es, bestehende Bezugsrechte bzw. Zulieferpflichten auf ein solides vertragliches Fundament zu stellen, um unerwarteten Entwicklungen wirkungsvoll begegnen zu können. Mit Hilfe von Preisgleitklauseln kann etwa vorgesehen werden, dass die Preise anzupassen sind, wenn die Kosten für die Herstellung eines Produktes sich deutlich verändern. Force-Majeure-Klauseln können helfen, die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren jeweiligen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen zu entbinden. Die Erfahrungen der aktuellen Situation sollten genutzt werden, um bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen, ob diese ausreichenden rechtlichen Schutz bieten.

 

Voraussetzungen kritisch hinterfragen

 

Zudem sollte immer genau überprüft werden, ob ein Vertragspartner sich zu Recht auf eine der eventuell vorhandenen Anpassungsklauseln berufen kann. In der Praxis wird häufig viel zu schnell behauptet, dass etwa „höhere Gewalt“ vorliegt. Oft ist die Leistung aber sehr wohl möglich, nur eben teurer oder sonst aufwändiger.

 

Weitere Informationen

 

Herr Christian Hettinger ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Er verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der rechtlichen Betreuung von mittelständischen Unternehmenbei. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in den Bereichen Automotive, Immobilienrecht und Kartellrecht.  berät Als Fachanwalt für Vergaberecht berät Herr Hettinger öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragestellungen des Vergaberechts und insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von öffentlichen Ausschreibungen und der Teilnahme an einer solchen.

 

Dieser Artikel ist in der von der IHK Würzburg Schweinfurt herausgegebenen Wirtschaft in Mainfranken, Ausgabe 05/2021 erschienen.

Artikel von:

Christian Hettinger
05.05.2021

Zurück zur Übersicht