Insolvenzverwalter der AvP Deutschland GmbH mit Anfechtungsklage abgewiesen

Bendel & Partner erlangt obsiegendes Urteil gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH.

 

Das Landgericht Würzburg hat in einem von Bendel & Partner erstrittenen Urteil die gegen einen Apothekeninhaber gerichtete Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der ausgezahlten Beträge aus Rezeptabrechnungen vollumfänglich abgewiesen (Urteil vom 21.08.2024, Az.: 91 = 2171/23 Ins).

 

Das Landgericht Würzburg hat in seinem Urteil festgestellt, dass die an unseren Mandanten veranlasste Zahlung nicht der Anfechtung gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unterliegt. Der seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene Bescheid vom 10.09.2020 begründet keine Inkongruenz der nachfolgend, am 14.09.2020 veranlassten Zahlung an unseren Mandanten. Das Gericht hat sich hierbei vollumfänglich unserer Argumentation angeschlossen und die Klage zu Recht abgewiesen.

 

Bei der Abwehr von insolvenzrechtlichen Rückforderungsansprüche steht unsere Kanzlei Ihnen mit einem ausgewiesenen Team von auf das Insolvenzrecht spezialisierten Fachanwälten gerne zur Seite.

 

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Weitere Informationen

 

Frau Anna-Maria Delotto ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Frau Delotto berät insbesondere zu allen Fragestellungen des Insolvenzrechts. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei in der Insolvenzanfechtung sowie der Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren. Seit 2021 wird sie als Insolvenzverwalterin bestellt. Daneben berät Frau Delotto im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Artikel von:

Anna-Maria Delotto
02.09.2024

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