BAG kippt weitverbreitete Klausel in Arbeitsverträgen – für Arbeitgeber besteht dringender Handlungsbedarf

In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Klausel, die es dem Arbeitgeber erlaubt, den Arbeitnehmer im Falle der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Gründe hierfür benötigte der Arbeitgeber nicht.

In einer vor kurzem ergangenen Entscheidung hat nun das Bundearbeitsgericht diese einseitige Freistellungsklausel – bei Fehlen eines triftigen Grundes – für unwirksam erklärt, weil das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer ohne Grund freizustellen, überwiegt.

Dies stellt viele Arbeitgeber vor Probleme. Das Recht zur einseitigen Freistellung ist vor allem dann hilfreich, wenn eine Konkurrenztätigkeit zu befürchten ist oder die Vertrauensgrundlage weggefallen ist.

Arbeitgeber sind daher gut beraten, ihre Klauseln in den Arbeitsverträgen zu überprüfen und an die geänderten Anforderungen anzupassen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge – wir helfen Ihnen gerne.

 

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Frau Isabell Mondel ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Sie berät in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Privatrecht.

Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB ist eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Franken. Mit unseren Büros in Würzburg, Schweinfurt und München beraten wir bundesweit Unternehmen, Privatpersonen sowie Kommunen. Bendel & Partner steht für unternehmerisches Denken, hohe fachliche Kompetenz und eine umfassende, hochqualifizierte Rechtsberatung aus einer Hand. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Ziele und legen besonderen Wert auf eine individuelle, umfassende und wirtschaftlich sinnvolle Beratung.

Artikel von:

Isabell Mondel
22.10.2026

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