Die Corona-Krise wird auch im Bereich der Unfallschadenregulierung Auswirkungen haben. Die ohnehin schon komplizierte Abwicklung eines Verkehrsunfalls, selbst bei eindeutiger Schuldfrage, wird als Folge der Corona-Krise noch schwieriger.
Aufgrund behördlicher Anordnungen sind viele die Grundversorgung nicht sichernden Geschäfte geschlossen. Dadurch können sich Reparaturen durch die Störung von Lieferketten bei der Ersatzteilbesorgung oder Mitarbeiterausfall in den Reparaturwerkstätten verzögern.
Nicht nur im Falle einer möglichen Reparatur des verunfallten Fahrzeugs können Verzögerungen eintreten. Auch im Falle eines Totalschadens ist davon auszugehen, dass sich die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs dadurch verzögert, dass aufgrund behördlicher Anordnungen die Verkaufsabteilungen von Autohäusern sowie die örtlichen Zulassungsstellen geschlossen sind. Folglich können verunfallte Fahrzeuge nicht ab- und Ersatzfahrzeuge nicht angemeldet werden, so dass die Kosten für Steuern und Versicherung weiter laufen, obwohl das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist.
Für den Geschädigten stellt sich daher die Frage, ob die Möglichkeit einer Notreparatur in Betracht gezogen werden muss. Wie lange kann ein Mietwagen in Anspruch genommen bzw. Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden? Für welchen Zeitraum werden die Standkosten durch die Versicherung übernommen?
Für weitere Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Unfallschadenregulierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß selbstverständlich auch weiterhin kompetent zur Verfügung.
Herr Ulrich Spieß ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB an unserem Standort Schweinfurt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht berät er in allen Fragestellungen dieser Rechtsgebiete, damit berechtigte Ansprüche vollständig und schnell reguliert werden.