Wirecard AG stellt Insolvenzantrag!

 

Ihre Rechte – Ihre Chancen

 

Wirecard hat am 25.06.2020 Insolvenzantrag gestellt. Spätestens jetzt sollten betroffene Anleger sich darüber informieren, welche konkreten Aussichten auf Schadensersatz in ihrem Fall bestehen. 

Die spektakuläre Pleite der Wirecard AG in Aschheim bestimmt auch in Corona-Zeiten die Schlagzeilen. Noch nie zuvor hat ein DAX-Unternehmen Insolvenzantrag gestellt. Zwei ehemalige Führungskräfte des Unternehmens wurden zeitweise per Haftbefehl gesucht.

Aufgrund des zwischenzeitlich teilweise bestätigten Verdachts der Bilanzmanipulation hat die Aktie seit dem 18.06.2020 über 97% ihres Kurses eingebüßt.

An den Bilanzen der Gesellschaft bestehen bereits seit mehreren Jahren Zweifel. Gleichwohl wurden diese bis einschließlich 2018 von namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestätigt. Die für die Börsenaufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Im Zuge dieses Kursrutsches haben zahlreiche Anleger erhebliche Verluste hinnehmen müssen. 

Wer ist schadensersatzberechtigt?

In Betracht kommen Schadensersatzansprüche von Anlegern und Investoren hinsichtlich solcher Wertpapierkäufe (Aktien und Anleihen der Wirecard AG sowie Derivate auf Wirecard-Aktien), welche im Zeitraum vom 24.02.2016 bis 18.06.2020 (jeweils einschließlich) getätigt wurden.

Gegen wen kommen Ansprüche in Betracht?

Neben der Wirecard AG kommen Ansprüche etwa gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die BaFin sowie ehemalig amtierende Vorstände und weitere handelnde Personen in Betracht.

Die Ansprüche gegen die Wirecard AG können wir für Sie auch in der Insolvenz geltend machen.

Weitere potentielle Haftungsgegner untersuchen wir fortlaufend.

Kann ich meine Wertpapier noch verkaufen?

Ja, Sie sind weiterhin autonom in Ihrem Anlageverhalten. Zur Geltendmachung eines Kursdifferenzschadens ist es nicht erforderlich, dass die Sie die Aktien noch halten.

Was ist jetzt zu tun?

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung hinsichtlich Ihrer Ansprüche.

Hierzu bitten wir Sie, folgendes Formular auszufüllen und an uns zu übersenden.

 

    Falls die Aktien bereits verkauft wurden:

    Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0931 / 45 20 29 – 0 kontaktieren.

    Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen gerne an, diese um Deckungszusage zu ersuchen.

    Nach Sichtung Ihrer Unterlagen werden wir auf der Grundlage der uns übermittelten Unterlagen und Informationen eine konkrete Handlungsempfehlung für Sie aussprechen sowie Ihnen auch weitere in Betracht kommende Handlungsalternativen aufzeigen.