Ende April 2020 ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung mit verschärften Fahrverbotsregeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kraft getreten. Eine Überprüfung der Reform hat ergeben, dass die Verschärfung von Fahrverboten wegen eines Formfehlers unwirksam ist.
Nachdem die Neuregelung teilweise ungültig ist, können Geschwindigkeitsüberschreitungen bis auf Weiteres nur ohne Fahrverbot geahndet werden. Die Bundesländer Bayern, Saarland und Niedersachsen haben bereits angekündigt ab sofort für laufende Bußgeldverfahren die alte Rechtslage anzuwenden.
Aufgrund dessen sollte gegen einen bereits erlassenen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, sofern die 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, umgehend Einspruch eingelegt werden. Gleichzeitig sollte eine Änderung der Rechtsfolgen verlangt werden. Sollte der Bußgeldbescheid inkl. Fahrverbot bereits rechtskräftig sein, das Fahrverbot aber noch nicht angetreten worden sein, sollte bei der Bußgeldstelle ein Vollstreckungsaufschub beantragt werden.
Auf alle Fälle besteht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach dem 30.04.2020 begangen worden sind, dringender Handlungsbedarf.
Gerne unterstützt Sie hierbei Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht.
Herr Ulrich Spieß ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB an unserem Standort Schweinfurt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht berät er in allen Fragestellungen dieser Rechtsgebiete, damit berechtigte Ansprüche vollständig und schnell reguliert werden.