Private Belange

Privatpersonen unterstützen wir sowohl im Bereich ihres wirtschaftlichen Handelns, als auch bei der Lösung der im alltäglichen Lebens regelmäßig auftretenden Herausforderungen und Fragestellungen.

Medizinrecht

Im Medizinrecht vertreten wir sowohl Leistungserbringer (wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren) als auch Patienten bei der Prüfung von Rechtsfragen und können Ihnen durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit eine umfassende Beratung anbieten.

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So wirft z.B. eine Praxisübernahme oder -abgabe als Existenzgründung oder -absicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Fragen auf, welche es in ihrer Gesamtschau zu berücksichtigen gilt. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg, prüfen bzw. erstellen für Sie die wesentliche Verträge und übernehmen den Kontakt mit den zuständigen Behörden. 

Unser Beratungsspektrum erfasst auch nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Pflegeberufe, Physiotherapeut/-in, Optiker /-in etc.) und versicherungsrechtliche Angelegenheiten wie z.B. die Erstattung von notwendigen Heilbehandlungen.

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Verkehrsrecht

Im Bereich des Straßenverkehrsrechts stehen wir unseren Mandanten bei Streitigkeiten in Folge von Verkehrsunfällen sowohl gegenüber den Unfallbeteiligten als auch den Versicherungen zur Seite.

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Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung stellen wir sicher, dass wir sowohl bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche als auch bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter hervorragende Ergebnisse erzielen.

Wir vertreten Ihre Interessen zudem bei Verkehrsordnungswidrigkeiten  und im Verkehrsverwaltungsrecht, insbesondere im Bereich des Fahrerlaubnisrechts.

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Versicherungsrecht

Unser Leistungsportfolio im Bereich des Versicherungsrechts reicht von der Beratung und außergerichtlichen Betreuung über die Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen bis hin zur Prozessvertretung.

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Die große Erfahrung unserer im Versicherungsrecht tätigen Anwälte stellt jederzeit Ihre kompetente und zuverlässige Betreuung in dem komplexen Bereich des Versicherungsrechts sicher.

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Zivilrecht

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts beraten und vertreten wir Sie insbesondere beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Abwicklung und Beendigung von Vertragsverhältnissen.

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Unser Beratungsangebot im allgemeinen Zivilrecht wird ergänzt durch unsere jahrzehntelange Kompetenz in den zivilrechtlichen Spezialgebieten. Insbesondere unterstützen wir Sie hochspezialisiert und qualifiziert bei Ihren Anliegen im privaten Bau- und Werkvertragsrecht, im Mietrecht und Pachtrecht sowie im Maklerrecht, im Dienst- und Arbeitsrecht sowie im Medizinrecht.

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