Automotive

Wir prüfen die für Ihr Geschäft wesentlichen Verträge mit OEMs, Auftragnehmern, Kunden oder Lieferanten auf rechtliche Risiken und setzen Ihre Interessen auf Ihren Wunsch hin unmittelbar bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen durch.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen, Bestell- und Einkaufsbedingungen, sowie bei Risikobewertungen im Rahmen der Produktsicherheit und Produkthaftung. Aufgrund unserer Erfahrungen auf allen Bereichen der Zuliefererkette sind wir mit den Strategien aller Beteiligten bestens vertraut und können Ihnen über unsere juristische Kompetenz hinaus eine besondere taktische Expertise in Verhandlungen bieten.

Bei wettbewerbsrechtlichen Fragen unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), bei Markenanmeldungen oder bei der Klärung kartellrechtlicher Fragestellungen, so z.B. im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, Entwicklungsvereinbarungen und Vertriebsvereinbarungen.

Unser Beratungsteam Immobilienrecht stellt nicht nur die rechtssichere Gestaltung von werkvertraglicher Vereinbarungen sicher, sondern wickelt auch etwaig auftretende Gewährleistungsfälle effizient ab. Wir stehen Ihnen von der (privaten und öffentlich-rechtlichen) baurechtlichen Beratung bei der Errichtung bis zur Erhaltung der Liegenschaft im Rahmen des Facility Managements beratend zur Seite. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Erstellung, Prüfung und/oder Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen.

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts beraten Sie unsere hoch qualifizierten Rechtsanwälte, insbesondere bei der Gründung von Gesellschaften, der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen und M&A-Transaktionen. Durch unsere auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwälte können wir Ihnen eine fundierte Unterstützung bieten, wenn im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung einmal nicht alles nach Plan laufen sollte. Gemeinsam können dann Handlungsweisen und Optionen abgestimmt werden, um die eigenen Rechte bei drohender oder tatsächlicher Insolvenz eines Geschäftspartners bestmöglich zu wahren.