Steigende Insolvenzrisiken durch Corona-Pandemie

Aufgrund der drastischen Maßnahmen, die im Kampf gegen das Coronavirus auf den Weg gebracht wurden, geraten Unternehmen zunehmend in finanzielle Bedrängnis.

Die Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte führt nicht nur zu einer spürbaren Einschränkung unseres gewohnten Lebens. Als Folge dieser Regelungen müssen zahlreiche Unternehmen vorübergehend schließen und erhebliche finanzielle Einbußen verbuchen. Bereits jetzt, bevor ein Ende der Maßnahmen abzusehen ist, sehen sich viele Unternehmer und Beschäftigte mit den Auswirkungen einer drohenden Insolvenz konfrontiert.

Die Main-Post hat zu dem Thema „Corona und Insolvenzen: Was, wenn der Betrieb pleite ist? einen Artikel veröffentlicht, der im Gespräch mit Herrn Dr. Markus Schädler und Herrn Kornelius Klatt entstanden ist.

In diesem werden insbesondere die Auswirkungen auf die Belegschaft, wie etwa das Insolvenzgeld als Ersatz für das fehlenden Entgelt beleuchtet. Klargestellt wird, dass es auch in einer Krisensituation immer das Ziel ist, angeschlagene Unternehmen wieder auf die richtige Spur zu bringen.

Um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor. Um von den vorgesehenen Regelungen profitieren zu können, wird für Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage bzw. deren Geschäftsführung aber von maßgeblicher Bedeutung sein, den belastbaren Nachweis führen zu können, dass das Insolvenzereignis allein auf der Coronakrise beruht.

Die Voraussetzungen werden in unserem Beitrag zu den aktuellen Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes erläutert.

Gerne unterstützen wir Sie bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

Artikel von:

Bendel & Partner Rechtsanwälte
24.03.2020

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