Der für die Lehrkräfte anzuwendende Tarifvertrag gilt jedoch nicht für die Drittkräfte, weshalb diese für ihre Arbeit ein geringeres Entgelt erhalten.
Die Süddeutsche Zeitung hat zu dem Thema unter der Überschrift „Wie Lehrer, nur billiger“ einen Artikel veröffentlicht, der unter anderem im Gespräch mit unserer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Frau Dorothea Burkard, entstanden ist.
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Frau Dorothea Burkard ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Burkard berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollegialen Arbeitsrecht.