Die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen.
Insbesondere Arbeitgeber müssen sich nie dagewesenen Situationen und Problemen stellen: Welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen, um die eigenen Arbeitnehmer ausreichend vor einer Infektion zu schützen? Wie lassen sich die Folgen der Einschränkungen – sei es durch Allgemeinverfügungen, die vorbeugende Quarantäne von Mitarbeitern oder tatsächliche Erkrankungen – abmildern?
Eine weitere Frage ist der Umgang mit dem Entgeltfortzahlungsrisiko. Von der Freistellung von Arbeitnehmern, über das Ausweichen auf das Home-Office bis hin zur Einführung von Kurzarbeit sind verschiedene Möglichkeiten denkbar.
Die Main-Post hat zu den Themen „Schulschließungen wegen Corona: Was Eltern wissen müssen„, „Corona und Kinderbetreuung: Wann dürfen Arbeitnehmer daheim bleiben“ und „Corona: Diese Regeln gelten für die Arbeit im Homeoffice“ Artikel veröffentlicht, die unter anderem im Gespräch mit unserer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Frau Dorothea Burkard, entstanden sind.
In diesen wird insbesondere darauf hingewiesen, dass angestellte Eltern auch in Zeiten von Corona für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen haben. Findet sich keine Betreuung, dann gibt es die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder sich unbezahlt freistellen zu lassen. Aber auch die Arbeit im Home Office oder eine bezahlte Freistellung kommen unter Umständen in Betracht.
Einen gesetzlichen Aspruch auf die Arbeit im Home-Office gibt es grundsätzlich nicht. Wenn auch im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dazu nichts geregelt ist, bedarf es einer individuellen Abklärung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber.
Aufgrund der Vielzahl denkbarer Sonderregelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen und der unterschiedlichen Betroffenheit einzelner Betriebe und Arbeitnehmer, bedarf es jedoch immer einer individuellen Beurteilung im Einzelfall.
Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu Ihren Rechten und Pflichten in der aktuellen Situation.
Weitere Informationen:
Frau Dorothea Burkard ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Burkard berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollegialen Arbeitsrecht.