Archiv für die ‘Verkehrsrecht’ Kategorie

StVO-Novelle: Neue Fahrverbote sind unwirksam

Erstellt am: Dienstag, 7. Juli 2020 von JHofmann

Ende April 2020 ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung mit verschärften Fahrverbotsregeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kraft getreten. Eine Überprüfung der Reform hat ergeben, dass die Verschärfung von Fahrverboten wegen eines Formfehlers unwirksam ist.

Nachdem die Neuregelung teilweise ungültig ist, können Geschwindigkeitsüberschreitungen bis auf Weiteres nur ohne Fahrverbot geahndet werden. Die Bundesländer Bayern, Saarland und Niedersachsen haben bereits angekündigt ab sofort für laufende Bußgeldverfahren die alte Rechtslage anzuwenden.

Aufgrund dessen sollte gegen einen bereits erlassenen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, sofern die 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, umgehend Einspruch eingelegt werden. Gleichzeitig sollte eine Änderung der Rechtsfolgen verlangt werden. Sollte der Bußgeldbescheid inkl. Fahrverbot bereits rechtskräftig sein, das Fahrverbot aber noch nicht angetreten worden sein, sollte bei der Bußgeldstelle ein Vollstreckungsaufschub beantragt werden.

Auf alle Fälle besteht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach dem 30.04.2020 begangen worden sind, dringender Handlungsbedarf.

Gerne unterstützt Sie hierbei Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht.

 

Weitere Informationen

Herr Ulrich Spieß ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB an unserem Standort Schweinfurt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht berät er in allen Fragestellungen dieser Rechtsgebiete, damit berechtigte Ansprüche vollständig und schnell reguliert werden.

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Unfallschadenregulierung

Erstellt am: Montag, 20. April 2020 von JHofmann

Die Corona-Krise wird auch im Bereich der Unfallschadenregulierung Auswirkungen haben. Die ohnehin schon komplizierte Abwicklung eines Verkehrsunfalls, selbst bei eindeutiger Schuldfrage, wird als Folge der Corona-Krise noch schwieriger.

Aufgrund behördlicher Anordnungen sind viele die Grundversorgung nicht sichernden Geschäfte geschlossen. Dadurch können sich Reparaturen durch die Störung von Lieferketten bei der Ersatzteilbesorgung oder Mitarbeiterausfall in den Reparaturwerkstätten verzögern.

Nicht nur im Falle einer möglichen Reparatur des verunfallten Fahrzeugs können Verzögerungen eintreten. Auch im Falle eines Totalschadens ist davon auszugehen, dass sich die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs dadurch verzögert, dass aufgrund behördlicher Anordnungen die Verkaufsabteilungen von Autohäusern sowie die örtlichen Zulassungsstellen geschlossen sind. Folglich können verunfallte Fahrzeuge nicht ab- und Ersatzfahrzeuge nicht angemeldet werden, so dass die Kosten für Steuern und Versicherung weiter laufen, obwohl das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist.

Für den Geschädigten stellt sich daher die Frage, ob die Möglichkeit einer Notreparatur in Betracht gezogen werden muss. Wie lange kann ein Mietwagen in Anspruch genommen bzw. Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden? Für welchen Zeitraum werden die Standkosten durch die Versicherung übernommen?

Für weitere Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Unfallschadenregulierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß selbstverständlich auch weiterhin kompetent zur Verfügung.

 

Weitere Informationen

Herr Ulrich Spieß ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB an unserem Standort Schweinfurt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht berät er in allen Fragestellungen dieser Rechtsgebiete, damit berechtigte Ansprüche vollständig und schnell reguliert werden.