Archiv für die ‘Bendel & Partner’ Kategorie

Können Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen wegen steigender Energiekosten erhöhen?

Erstellt am: Mittwoch, 7. September 2022 von Riethmann

Die Energiepreise explodieren und dürften bei Mietern zu hohen Nachzahlungen bei den Betriebskosten führen.

Vermieter stellen sich nun die Frage, ob sie berechtigt sind, die Nebenkostenvorauszahlungen an die steigenden Energiepreise in der laufenden Abrechnungsperiode einseitig anzupassen.

Dem steht allerdings die Vorschrift des § 560 Abs. 4 BGB entgegen:

„Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.“

Die Vorauszahlungen können damit lediglich auf Basis der letzten – formell und inhaltlich korrekten – Betriebskostenabrechnung erhöht werden, wobei ein abstrakter Sicherheitszuschlag von pauschal 10 % auf die gesamte Betriebskostenvorauszahlung unzulässig ist und daher nicht verlangt werden kann. Zudem müssen die zu Kostensteigerungen konkret zu erwarten sein.

Haben die Parteien hingegen keine Vorauszahlungen, sondern eine Betriebskostenpauschale vereinbart, kann der Vermieter die Pauschale gemäß § 560 Abs. 1 BGB nur anpassen, wenn er sich dies im Mietvertrag vorbehalten hat.

Unabhängig davon sind sowohl bei Vorauszahlungen als auch Pauschalen einvernehmliche Vereinbarungen jederzeit möglich.

 

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer einvernehmlichen Vereinbarung über Vorauszahlungen bzw. eine Pauschale? Wir unterstützen Sie gerne.

 

Weitere Informationen

Frau Daniele Eck ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Eck berät insbesondere zum Miet- und Pachtrecht; Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Vertriebsrecht.

Die Änderung des Nachweisgesetzes – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.

Erstellt am: Montag, 8. August 2022 von Riethmann

Seit dem 01.08.2022 sind weitreichende Änderungen des NachwG in Kraft getreten. Arbeitgeber sind zukünftig verpflichtet, einen nunmehr erweiterten Katalog an Mindestinhalten in Arbeitsverträgen schriftlich festzuhalten.

Was hat sich geändert?

 

Neben den bisherigen  Pflichtangaben müssen Arbeitsverträge seit  dem 1. August 2022 folgende weitere Pflichtangaben enthalten:

    • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung   des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
    • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgeltes, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
    • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
    • Sofern vereinbart die Dauer der Probezeit
    • Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
    • Sofern vereinbart, die Wahl des Arbeitsortes durch den Arbeitnehmer
    • Die vereinbarte Arbeitszeit einschließlich Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
    • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers – wenn nicht der Versorgungsträger selbst dazu verpflichtet ist, den Arbeitnehmer selbst zu informieren
    • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Enddatum
    • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen

 

Was gilt für bestehende Arbeitsverhältnisse?

 

Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. August 2022 begründet wurden, bleiben hingegen unverändert. Allerdings haben diese Mitarbeiter das Recht, vom Arbeitgeber die obigen Informationen einzufordern. Der Arbeitgeber hat diese dann binnen 7 Tagen schriftlich zu erteilen.

 

Was ist zu tun?

 

Arbeitgeber sollten schnellstmöglich ihre Arbeitsvertragsmuster an die Neuerungen des NachwG anpassen. Zudem sollten Arbeitgeber ein Nachweisschreiben für die bestehenden Arbeitsverhältnisse vorhalten.

Bei einem Verstoß gegen das NachwG droht zukünftig außerdem ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung und der Erstellung eines Nachweisschreibens an Ihre Arbeitnehmer.

 

Weitere Informationen

 

Frau Dorothea Schäff ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Schäff berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.

 

 

Erfolgreicher 1. Bendel & Partner Golf Cup

Erstellt am: Donnerstag, 28. Juli 2022 von Riethmann

Am 28. Mai 2022 fand der 1. Bendel & Partner Golf Cup im Golf Club Würzburg statt.

 

Verpflegung vor dem Start

 

Bevor es an den Start ging, wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Starterpaket und vorbereiteten Ballpyramiden zum Einspielen auf der Driving Range empfangen. Um Punkt 12:00 Uhr startete die 18 Loch Runde mit einem Kanonenstart. Auf der Runde wurden die Golferinnen und Golfer mit Snacks und Getränken versorgt. Neben dem Hauptturnier wurde für interessierte, geladene Gäste von Bendel & Partner ein Schnuppergolf angeboten.

 

„Hit the Green“ für einen guten Zweck

 

Für den guten Zweck konnten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der „Hit the Green“-Challenge an Bahn 15 teilnehmen. Der Serviceclub „Golden Z Club Amelia“ bot diese Challenge an, bei der es eine hochwertige Flasche Wein zu gewinnen gab. Die Einnahmen aus dem Wettspiel kommen vollständig der Initiative „Studierende Mütter“ zu Gute.

 

Siegerehrung

 

Fabian Otter, Clubmanager des Golf Club Würzburg, ehrte die insgesamt 14 Siegerinnen und Sieger, welche sich über ausgezeichnete Weine des Weingutes Hans Wirsching in verschiedensten Größen (0,75 Liter – 3 Liter) freuen durften.

Als Gewinner wurden ausgezeichnet:

Brutto: Cara Owin mit 31 Punkten

  1. Netto A: Diana Schraud mit 39 Punkten
  2. Netto A: Benedikt Wolf mit 38 Punkten
  3. Netto A: Jun-Ho Kwon mit 36 Punkten
  4. Netto B: Julian Kriegl mit 40 Punkten
  5. Netto B: Claudia Polik mit 38 Punkten
  6. Netto B: Prof. Dr. Christoph Lambert mit 36 Punkten
  7. Netto C: Barbara Thumes mit 51 Punkten
  8. Netto C: Monika Wanzel mit 44 Punkten
  9. Netto C: Kerstin Brückl mit 43 Punkten

Nearest to the Pin Damen: Susanne Rajchowicz mit 6,89 Metern

Nearest to the Pin Herren: Christian Peter mit 0,34 Metern

Longest Drive Damen: Cara Owin mit 178 Meter

Longest Drive Herren: Florian Schaller 277 Meter

 

Gelungene Abendveranstaltung

 

Im Anschluss erwartete alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Mitveranstalter und weitere geladene Gäste ein hochklassiges Buffet des neu eröffneten Restaurants „TigerRoom“. Seinen Abschluss fand der gelungene Tag im Bar- und Loungebereich in geselliger Runde und bei interessanten Gesprächen.

 

Wir bedanken uns für das gelungene Turnier bei allen Mitwirkenden und freuen uns auf eine Neuauflage im Jahre 2023!

 

 

 

Bendel & Partner als eine der besten Kanzleien für Insolvenzrecht ausgezeichnet

Erstellt am: Mittwoch, 22. Juni 2022 von Riethmann

Bei der Umfrage des renommierten Magazins Capital und
Statista, einem der weltweit führenden Marktforschungsinstitute, unter über 4500 Anwältinnen und Anwälten wurde
Bendel & Partner überdurchschnittlich häufig als Spezialist für Insolvenzrecht empfohlen.

Zum wiederholten Mal haben Capital und Statista eine unabhängige Umfrage durchgeführt, um den Anwaltsmarkt zu analysieren und Rechtssuchenden eine Orientierung auf dem mittlerweile unüberschaubaren Anwaltsmarkt zu geben. Für den Fachbereich Insolvenzrecht ging Bendel & Partner hierbei sowohl
regional als auch überregional als eine der besten Rechtsanwaltskanzleien hervor.

Wir freuen uns über die Wertschätzung unserer Arbeit und fachlichen
Expertise.

 

Weitere Informationen

 

Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB ist eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Franken. Mit unseren Büros in Würzburg, Schweinfurt und München beraten wir bundesweit Unternehmen, Privatpersonen sowie Kommunen. Bendel & Partner steht für unternehmerisches Denken, hohe fachliche Kompetenz und eine umfassende, hochqualifizierte Rechtsberatung aus einer Hand. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Ziele und legen besonderen Wert auf eine individuelle, umfassende und wirtschaftlich sinnvolle Beratung.

 

Durch die enge Zusammenarbeit mit der Bendel Insolvenzverwaltung AG und der Bendel Unternehmensberatung GmbH profitieren unsere Mandanten von der gebündelten Expertise aus über 45 Jahren wirtschaftsrechtlicher Beratung.

Unternehmenssanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

Erstellt am: Mittwoch, 10. November 2021 von JHofmann

Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung sowie die Nachwirkungen der Corona-Krise und die Störung der weltweiten Lieferketten werden zwangsläufig dazu führen, dass es für Unternehmen in Deutschland schwieriger wird. Der ungebremste wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen zehn Jahre verlangsamt sich stark, die Nullzinspolitik wird zumindest neu überdacht, die Corona-Hilfen laufen aus. Gegebenenfalls entsteht aktuell aus den vorgenannten, einzelnen „Unwettern“ der „perfekte Sturm“.

Sofern sich ein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage oder auf dem Weg dorthin befindet und eine kurzfristige Erholung nicht in Sicht ist, ist es in jedem Fall sinnvoll, die Reorganisation des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Betracht zu ziehen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ergeben sich verschiedene Möglichkeiten ein Unternehmen zu restrukturieren und hierzu Instrumente einzusetzen, die es außerhalb eines solchen Verfahrens nicht oder nur eingeschränkt gibt.

 

Mögliche Sanierungsinstrumente im Verfahren

 

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ergibt sich eine deutliche Entlastung der Liquiditätssituation durch die Übernahme der Personalkosten für den Zeitraum von drei Monaten durch die Bundesagentur für Arbeit. Dies verschafft dem Unternehmen die notwendige „Luft zum Atmen“ um den Geschäftsbetrieb weiter uneingeschränkt fortzuführen und die zur Umstrukturierung notwendig Maßnahmen einzuleiten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es dem Insolvenzverwalter möglich, sich von nicht mehr notwendigen oder ungünstigen Dauerschuldverhältnissen (Bsp. Mietverträge / Leasingverträge) zu trennen. Sollte es erforderlich sein, Personalmaßnahmen umzusetzen, bietet das Insolvenzrecht ebenfalls Möglichkeiten, dies kostenschonend und dennoch sozialverträglich zu tun.

 

Voraussetzungen für das Verfahren

 

Um ein Sanierungsverfahren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu durchlaufen, ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes erforderlich. Das Eröffnungserfahren kann schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden; hier sind die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung in der Regel am höchsten. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten und kann auch nicht mehr kurzfristig beseitigt werden, ist ein Insolvenzantrag zwingend. Gleiches gilt für die Überschuldung bei fehlender Fortbestehensprognose. Selbstverständlich sollte die Möglichkeit einer außergerichtlichen Sanierung intensiv geprüft werden. Die Sanierung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bietet oftmals Chancen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Dennoch kann es ein sinnvolles Instrument sein, um Unternehmen zu sanieren und langfristig zu erhalten. Selbstverständlich ist ein solches Verfahren auch mit Risiken verbunden, weshalb es immer zu empfehlen ist, im Hinblick auf Chancen und Risiken, Zeitpunkt/Notwendigkeit der Antragstellung und Haftungsaspekte professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Weitere Informationen

 

Herr Dipl. Betriebswirt (FH) Kornelius Klatt ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Geschäftsführer der Bendel Unternehmensberatung GmbH. Seit 2014 ist Herr Klatt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Insolvenzverwaltung, der internen und externen Rechnungslegung, der Unternehmensbewertung sowie der Unternehmensfortführung und Sanierungsberatung.

 

Dieser Artikel ist in der von der IHK Würzburg Schweinfurt herausgegebenen Wirtschaft in Mainfranken, Ausgabe 11/2021 erschienen.