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Bendel & Partner kooperiert mit US-amerikanischer Großkanzlei im Kartellrecht

Erstellt am: Dienstag, 5. Januar 2021 von JHofmann

Am 01.01.2021 hat Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB eine Kooperation mit einer US-amerikanischen Großkanzlei begonnen und wird diese künftig bei kartellrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum deutschen Recht, insbesondere im Rahmen von Fusionskontrollen internationaler Großunternehmen, unterstützen.

Unser Kooperationspartner ist eine globale Anwaltskanzlei mit 11 Büros in den USA, Asien und Europa. Die Kanzlei beschäftigt weltweit mehr als 1.400 Anwälte und Fachleute. Zu ihren Kunden zählen Unternehmen und Finanzinstitute, Regierungsbehörden, Universitäten und Gesundheitsorganisationen. Insbesondere stellt unser Kooperationspartner eine der weltweit renommiertesten Praxisgruppen für kartellrechtliche Verfahren.

Das Kartellrecht ist nicht nur bedeutsam für Amazon, Facebook und ähnliche internationale Schwergewichte, deren Marktmacht durch das Kartellrecht Schranken gesetzt werden sollen. Die kartellrechtlichen Bestimmungen treffen abseits solcher medienwirksamen Großverfahren häufig auch gerade mittelständische Unternehmen.

Das Kartellrecht untersagt unter anderem wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern. Hierzu gehören z.B. Absprachen über Preise, Preisänderungen oder Gebietsaufteilungen. Das Kartellrecht spielt nicht nur in einem solchen horizontalen Verhältnis zwischen Wettbewerbern eine Rolle. Auch im vertikalen Verhältnis zwischen Unternehmen, die in einer Nachfrager-Anbieter-Beziehung stehen, sind kartellrechtliche Fragen, z.B. in Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen, relevant.

Häufig ist den Parteien in der Praxis dabei gar nicht bewusst, mit einer Vereinbarung einen Kartellverstoß zu begründen. Das Kartellrecht bietet einen breiten Anwendungsbereich, von dem nicht sämtliche Problemstellungen weitläufig bekannt sind. Angesichts des Umstandes, dass Kartellverstöße mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10% des Jahresgesamtumsatzes eines Unternehmens sanktioniert werden können, ein Nichtigkeitseinwand gegen getroffene Vereinbarungen durch den Vertragspartner erhoben werden kann oder betroffene Dritte über Schadensersatzansprüche verfügen, ist die Beachtung kartellrechtlicher Anforderungen insbesondere bei der Gestaltung von Kooperationen oder Vertragsverhältnissen nicht zu vernachlässigen.

Gerne stehen wir Ihnen für die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins zur Verfügung, sollten Sie Rückfragen oder Beratungsbedarf in kartellrechtlichen Fragestellungen haben.

 

Weitere Informationen:

 

Herr Christian Hettinger ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Er berät im Kartellrecht und als Fachanwalt für Vergaberecht öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragestellungen des Vergaberechts und insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von öffentlichen Ausschreibungen und der Teilnahme an einer solchen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Immobilienrecht.

Herr Benedikt Heimbeck ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Er berät zu allen Fragestellungen des Handels- und Gesellschaftsrecht. Daneben liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Kartellrecht.

Dieser Artikel ist in der von der IHK Würzburg Schweinfurt herausgegebenen Wirtschaft in Mainfranken, Ausgabe 01/2021 erschienen.