Beiträge mit dem Schlagwort ‘Schweinfurt’

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Corona-Maßnahmen

Erstellt am: Donnerstag, 5. November 2020 von JHofmann

Aufgrund der Beschlüsse der Ministerkonferenz vom 28.10.2020 stellen sich betroffene Unternehmer und Gastronomen die Frage, wie sie sich gegen die neuen Corona-Regelungen zur Wehr setzen können.

Da Corona-Regelungen im Normalfall nur eine relativ kurze Geltungsdauer haben, muss schnell gehandelt werden. Meist ist ein Eilverfahren erforderlich, in dem das Gericht summarisch prüft, ob die angegriffene Rechtsnorm rechtswidrig ist bzw. den Antragsteller in seinen Rechten verletzt.

Wenn die vom Gericht vorzunehmende Abwägung zu diesem Ergebnis kommt, ergeht ein Beschluss, wonach der Vollzug der angegriffenen Rechtsnorm vorläufig ausgesetzt wird bzw. die Regelung bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr angewendet werden darf.

Für die Frage des Rechtsschutzes ist wichtig, wie die angegriffene Regelung rechtlich zu qualifizieren ist. Zu unterscheiden sind vor allem Verordnungen und Allgemeinverfügungen.

Die derzeit gültige 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der dortigen Regelungen kann mittels eines Antrages nach § 47 Abs. 6 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden. Der Verwaltungsgerichtshof erlässt eine solche Anordnung dann, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. Die angegriffene Verordnung wird dann vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Soll hingegen eine von Städten oder Landkreisen erlassene Allgemeinverfügung angegriffen werden, kommt ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht. Solche Allgemeinverfügungen werden regelmäßig erlassen, um speziellere, teils auch weitergehende Regelungen für den jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu treffen. Über den gegen eine Allgemeinverfügung gerichteten Eilantrag entscheidet das örtlich zuständige Verwaltungsgericht.

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie von den derzeit geltenden oder künftigen Corona-Regelungen, beispielsweise durch Sperrstunden, die Maskenpflicht oder den Lockdown betroffen sind oder Entschädigungsansprüche durchsetzen möchten.

 

Weitere Informationen

Herr Dr. Christian Schmitt, LL.M. Eur. ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort in Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät Her Dr. Schmitt in allen Fragestellungen zum Privaten Bau- und Architektenrecht, insbesondere zum öffentlichen Baurecht und im Verwaltungsrecht.

Schlechtere Bezahlung von Drittkräften im Vergleich zu Lehrkräften

Erstellt am: Freitag, 23. Oktober 2020 von JHofmann

An Bayerns Schulen werden seit einigen Jahren Drittkräfte eingesetzt, die die Lehrer und Lehrerinnen bei der Sprachförderung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien unterstützen sollen.

 

Der für die Lehrkräfte anzuwendende Tarifvertrag gilt jedoch nicht für die Drittkräfte, weshalb diese für ihre Arbeit ein geringeres Entgelt erhalten.

Die Süddeutsche Zeitung hat zu dem Thema unter der Überschrift „Wie Lehrer, nur billiger“ einen Artikel veröffentlicht, der unter anderem im Gespräch mit unserer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Frau Dorothea Burkard, entstanden ist.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

 

Weitere Informationen

Frau Dorothea Burkard ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Burkard berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollegialen Arbeitsrecht.

Wir begrüßen Frau Rechtsanwältin Schneller im Team Arbeitsrecht!

Erstellt am: Freitag, 9. Oktober 2020 von JHofmann

Seit dem 01.10.2020 verstärkt Frau Rechtsanwältin Wiebke Schneller unser Team Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass Bendel & Partner weiter wächst und wir mit Frau Schneller einen weitere Kollegin für unseren Kanzleistandort Würzburg gewinnen konnten.

Frau Schneller war zehn Jahre in einem Dax-Konzern der Automobilzulieferindustrie u.a. als Leiterin Personalbetreuung und -entwicklung sowie stellvertretende Leiterin Personal tätig. Zuletzt war sie als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei sowie als Legal Counsel HR in einem führenden europäischen Modeunternehmen tätig.

Das Sekretariat von Frau Schneller übernimmt Frau Elke Binder.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 – aber nur bei Überschuldung!

Erstellt am: Freitag, 25. September 2020 von JHofmann

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren, war ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristet.

Die Bundesregierung hat nunmehr eine beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie lediglich überschuldet (§ 19 InsO) sind, ohne aber zahlungsunfähig (§ 17 InsO) zu sein.

Der Grund für die lediglich beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei damit bergründet, dass bei überschuldeten Unternehmen grundsätzlich eine höhere Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer, dass Sie ab dem 01.10.2020 bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht.

 

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG wächst in Baden-Württemberg

Erstellt am: Montag, 21. September 2020 von JHofmann

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG (BIAG) wird künftig auch in Schwaben aktiv und eröffnet eine Niederlassung in Stuttgart. Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann hat sich der BIAG angeschlossen und wird deren Niederlassung leiten.

Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit Jahren in der Kanzlei Dr. Lohmann und Partner, einer der führenden Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht in Stuttgart, tätig.

 

„Dr. Lohmann ist ein echter Gewinn für unsere Kanzlei. Ohne ihn hätten wir diesen Schritt nicht unternommen“, betonte Dipl. Betriebswirt Kornelius Klatt, Vorstand der BIAG. Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, ebenfalls Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Würzburg, ergänzt: „Es zeigt sich, dass unsere letztjährige Entscheidung, unsere Kernkompetenzen zu stärken und uns vom Massengeschäft zu trennen, absolut richtig war“. Hierdurch habe die Kanzlei Freiräume geschaffen, um für neue Herausforderungen gewappnet zu sein. „Unsere neue Niederlassung in Stuttgart ist dabei ein echter Meilenstein!

 

Weitere Informationen:

Herr Dr. Markus Schädler ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB.Als Fachanwalt für Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Insolvenz- und Sanierungsberatung, Insolvenzanfechtung und der Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren. Einen weitereren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das Handels- und Gesellschaftsrecht dar.

Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig und gehört nach INDat, dem Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz wird zu den Top 10 Insolvenzverwaltern Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

 

Weitere Informationen unter www.bendel-insolvenz.de