Beiträge mit dem Schlagwort ‘Schweinfurt’

Schlechtere Bezahlung von Drittkräften im Vergleich zu Lehrkräften

Erstellt am: Freitag, 23. Oktober 2020 von JHofmann

An Bayerns Schulen werden seit einigen Jahren Drittkräfte eingesetzt, die die Lehrer und Lehrerinnen bei der Sprachförderung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien unterstützen sollen.

 

Der für die Lehrkräfte anzuwendende Tarifvertrag gilt jedoch nicht für die Drittkräfte, weshalb diese für ihre Arbeit ein geringeres Entgelt erhalten.

Die Süddeutsche Zeitung hat zu dem Thema unter der Überschrift „Wie Lehrer, nur billiger“ einen Artikel veröffentlicht, der unter anderem im Gespräch mit unserer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Frau Dorothea Burkard, entstanden ist.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

 

Weitere Informationen

Frau Dorothea Burkard ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Burkard berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollegialen Arbeitsrecht.

Wir begrüßen Frau Rechtsanwältin Schneller im Team Arbeitsrecht!

Erstellt am: Freitag, 9. Oktober 2020 von JHofmann

Seit dem 01.10.2020 verstärkt Frau Rechtsanwältin Wiebke Schneller unser Team Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass Bendel & Partner weiter wächst und wir mit Frau Schneller einen weitere Kollegin für unseren Kanzleistandort Würzburg gewinnen konnten.

Frau Schneller war zehn Jahre in einem Dax-Konzern der Automobilzulieferindustrie u.a. als Leiterin Personalbetreuung und -entwicklung sowie stellvertretende Leiterin Personal tätig. Zuletzt war sie als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei sowie als Legal Counsel HR in einem führenden europäischen Modeunternehmen tätig.

Das Sekretariat von Frau Schneller übernimmt Frau Elke Binder.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 – aber nur bei Überschuldung!

Erstellt am: Freitag, 25. September 2020 von JHofmann

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren, war ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristet.

Die Bundesregierung hat nunmehr eine beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie lediglich überschuldet (§ 19 InsO) sind, ohne aber zahlungsunfähig (§ 17 InsO) zu sein.

Der Grund für die lediglich beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei damit bergründet, dass bei überschuldeten Unternehmen grundsätzlich eine höhere Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer, dass Sie ab dem 01.10.2020 bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht.

 

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG wächst in Baden-Württemberg

Erstellt am: Montag, 21. September 2020 von JHofmann

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG (BIAG) wird künftig auch in Schwaben aktiv und eröffnet eine Niederlassung in Stuttgart. Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann hat sich der BIAG angeschlossen und wird deren Niederlassung leiten.

Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit Jahren in der Kanzlei Dr. Lohmann und Partner, einer der führenden Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht in Stuttgart, tätig.

 

„Dr. Lohmann ist ein echter Gewinn für unsere Kanzlei. Ohne ihn hätten wir diesen Schritt nicht unternommen“, betonte Dipl. Betriebswirt Kornelius Klatt, Vorstand der BIAG. Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, ebenfalls Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Würzburg, ergänzt: „Es zeigt sich, dass unsere letztjährige Entscheidung, unsere Kernkompetenzen zu stärken und uns vom Massengeschäft zu trennen, absolut richtig war“. Hierdurch habe die Kanzlei Freiräume geschaffen, um für neue Herausforderungen gewappnet zu sein. „Unsere neue Niederlassung in Stuttgart ist dabei ein echter Meilenstein!

 

Weitere Informationen:

Herr Dr. Markus Schädler ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB.Als Fachanwalt für Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Insolvenz- und Sanierungsberatung, Insolvenzanfechtung und der Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren. Einen weitereren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das Handels- und Gesellschaftsrecht dar.

Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig und gehört nach INDat, dem Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz wird zu den Top 10 Insolvenzverwaltern Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

 

Weitere Informationen unter www.bendel-insolvenz.de

VG Würzburg stoppt Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken nach 22.00 Uhr im Innenstadtbereich

Erstellt am: Freitag, 18. September 2020 von JHofmann

Mit der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg vom 14.09.2020 war unter anderem angeordnet worden, dass in Gastronomiebetrieben im Innenstadtbereich nur bis 22.00 Uhr Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle durch Speisewirtschaften abgegeben werden dürfen.

Auf Eilantrag unserer Kanzlei erklärte das Verwaltungsgericht Würzburg nach summarischer Prüfung, dass diese Regelung rechtswidrig ist und unseren Mandanten, einen von der Allgemeinverfügung betroffenen Gastronomen, in seinen Rechten verletzt.

Er darf nun innerhalb seiner üblichen Öffnungszeiten unbeschränkt Speisen und nicht-alkoholische Getränke an seine Gäste abgeben. Diese Entscheidung gilt allerdings nur zugunsten des Antragstellers.

Zwischenzeitlich hat die Stadt Würzburg die erlassene Allgemeinverfügung infolge dieser Gerichtsentscheidung angepasst. Nunmehr dürfen alle Gastronomen in der Würzburger Innenstadt wieder bis 23.00 Uhr Alkohol ausschenken.

 

Weitere Informationen

Herr Dr. Christian Schmitt, LL.M. Eur. ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort in Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät Her Dr. Schmitt in allen Fragestellungen zum Privaten Bau- und Architektenrecht, insbesondere zum öffentlichen Baurecht und im Verwaltungsrecht.