Beiträge mit dem Schlagwort ‘Anwältin’

Nachgefragt… Abrechnung von Stundenlohnarbeiten

Erstellt am: Dienstag, 11. Oktober 2022 von Riethmann

Oft kommt es vor, dass der Auftraggeber und das ausführende Unternehmen die Abrechnung zumindest eines Teils der zu erbringenden Arbeiten auf Stundenlohnbasis vereinbaren.

Da sowohl beim VOB/B-, als auch beim BGB-Bauvertrag die Abrechnung nach Einheitspreisen die Regel ist, muss derjenige, der nach Stundenlöhnen abrechnen will, darauf achten, dass er die Vereinbarung einer Abrechnung nach Aufwand darlegen und beweisen kann. Regelmäßig trifft diese Pflicht den Auftragnehmer.

Zudem muss dieser schlüssig darlegen können, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind. In der Praxis werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer daher Stundenzettel vorgelegt, die von diesem abgezeichnet werden sollen. Mit der Unterschrift wird dann bestätigt, dass die dort beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang erbracht worden sind.

Bei Vereinbarung der VOB/B ist ausdrücklich vorgegeben, dass Stundenlohnzettel je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich einzureichen sind und der Auftraggeber die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben hat. Werden die Stundenzettel beim VOB/B-Vertrag von diesem nicht fristgemäß zurückgegeben, gelten diese als anerkannt.

Umgekehrt folgt aus dieser Regelung jedoch nicht, dass die Vorlage von Stundenlohnzetteln Bedingung für die Abrechnungsfähigkeit der aufgewendeten Stunden wäre. Die Stunden können auch in anderer Weise nachgewiesen werden. Dennoch sollte dieser Weg gewählt werden, da mit ordnungsgemäß geführten, inhaltlich aussagekräftigen und vom Auftraggeber abgezeichnete Stundenlohnzettel der Nachweis regelmäßig am sichersten geführt werden kann.

Häufig wendet der Auftraggeber im Nachgang ein, dass die vom Auftragnehmer angesetzten Stunden unangemessen sind. Tatsächlich muss der Auftragnehmer darauf achten, dass für die Arbeiten nicht mehr Zeit anfällt, als nötig, denn mit der Vereinbarung einer Stundenlohnvereinbarung geht die vertragliche Nebenpflicht einher, die Arbeiten möglichst wirtschaftlich auszuführen.

Allerdings muss der Auftragnehmer im ersten Schritt nur darlegen, wie viele Stunden er für die Erbringung der Vertragsleistung benötigt hat. Sofern der Auftraggeber behauptet, dass unnötiger Zeitaufwand produziert wurde, hat er dies darzulegen und zu beweisen.

 

Weitere Informationen

 

Herr Johannes Hofmann ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät er in allen Fragestellungen zum Privaten Baurecht sowie zum Architektenrecht und Ingenieurrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei im Bauträgerrecht und Maklerrecht. Daneben berät Herr Hofmann auch im Vereinsrecht.

Arbeitsrecht aktuell – was ändert sich im Herbst 2022

Erstellt am: Freitag, 30. September 2022 von Riethmann

Der Herbst 2022 bringt viele Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Das Wichtigste in Kürze:

Mindestlohn

Ab dem 01.10.2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,00 € pro Stunde. Diese Erhöhung wird mindestens bis zum 01.01.2024 in Kraft bleiben (§ 9 Abs. 1 S. 1 MiLoG).

Von der Erhöhung profitieren automatisch grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen, die weniger als 12,00 € verdienen.

 

Minijob und Midijob

Mit der Erhöhung des Mindestlohns geht auch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für Personen in einem Minijob und in einem Midijob einher.

So wird ab dem 01.10.2022 die 450 €-Grenze auf 520 € angehoben.

Daneben wird die Gleitzone für Midijobs nunmehr zwischen 520,01 € und
1.600 € liegen.

Die Grenzverschiebungen verlaufen dabei nicht gleichmäßig zur Mindestlohnerhöhung. Es ist daher darauf zu achten, ob bei einer unveränderten Arbeitszeit auch noch ein Minijob bzw. ein Midijob vorliegen.

 

Energiepauschale

Um die Folgen des Ukraine-Kriegs und der dadurch verursachten hohen Inflation abzumildern, gibt es eine sogenannte Energiepreispauschale.

Diese beträgt für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin 300 €. Anspruchsberechtigt sind dabei solche Arbeitnehmer:innen, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit erzielt haben.

Der Anspruch entsteht am 01.09.2022 und wird grundsätzlich mit dem Septemberlohn ausgezahlt.

 

Inflationsausgleichprämie

Mithilfe der Inflationsausgleichprämie sollen künftig Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Abmilderung der Inflation bis Ende 2024 eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabefrei auszahlen können. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist allerdings, dass die Ausgleichszahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

 

Arbeitszeiterfassung

Schließlich ergibt sich nicht durch ein neues Gesetz, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine erhebliche Änderung im Arbeitszeitrecht.

In seinem Beschluss vom 13.09.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschied das Erfurter Gericht nämlich, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer:innen zu erfassen.

Es bleibt aber abzuwarten, welche Folgen dies tatsächlich auf das Arbeitsleben haben wird. Ob mit dem Beschluss tatsächlich ein Ende der Vertrauensarbeitszeit einhergeht, kann noch nicht abgesehen werden.

 

Sie haben Fragen zu den Änderungen im Arbeitsrecht –
wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen

 

Frau Dorothea Schäff ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Schäff berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.

Betriebsschließung – was Arbeitnehmer wissen müssen!

Erstellt am: Freitag, 16. September 2022 von Riethmann

Die Rezession macht sich bereits in Unterfranken bemerkbar. Viele Arbeitnehmer sind bereits von Betriebsschließungen betroffen. Wie können Arbeitnehmer sich verhalten?

Das Wichtigste in aller Kürze:

 

Eine Betriebsschließung führt in der Regel zu einer betriebsbedingten Kündigung. Oftmals wird den Arbeitnehmern auch eine Aufhebungsvereinbarung, die Weiterarbeit an einem anderen Standort oder der Übergang in eine Transfergesellschaft angeboten.

Gibt es in dem zu schließenden Betrieb einen Betriebsrat, werden diese Punkte in der Regel im Rahmen eines Sozialplans geregelt, der meist auch bestimmte Berechnungsformeln für Abfindungen enthält.

Arbeitnehmer müssen sich darauf jedoch nicht einlassen. Auch Kündigungen gegen Betriebsschließungen sind grundsätzlich angreifbar, gegebenenfalls können auch lukrative Abfindungen erreicht werden.

Arbeitnehmer sollten sich daher bezüglich ihrer Möglichkeiten genau informieren. Neben der rechtlichen Betrachtung spielen insbesondere auch wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle.

Sie wurden gekündigt? Wir beraten Sie gerne.

 

Frau Dorothea Schäff ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Schäff berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.

Frau Rechtsanwältin Wiebke Schneller berät Sie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Sie war in Ihren vorherigen beruflichen Stationen zehn Jahre in einem Dax-Konzern der Automobilzulieferindustrie u.a. als Leiterin Personalbetreuung und -entwicklung sowie stellvertretende Leiterin Personal tätig. Zuletzt war Frau Schneller als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei sowie als Legal Counsel HR in einem führenden europäischen Modeunternehmen tätig. Seit 2018 ist Frau Schneller Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Herr Dr. Alexander Hess ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg und seit 2022 Partner der Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Des Weiteren berät er zu allen Fragestellungen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Wirtschaftssozialrechts.

Frau Daniele Eck ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Eck berät insbesondere zum Miet- und Pachtrecht; Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Vertriebsrecht.

Erfolgreicher 1. Bendel & Partner Golf Cup

Erstellt am: Donnerstag, 28. Juli 2022 von Riethmann

Am 28. Mai 2022 fand der 1. Bendel & Partner Golf Cup im Golf Club Würzburg statt.

 

Verpflegung vor dem Start

 

Bevor es an den Start ging, wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Starterpaket und vorbereiteten Ballpyramiden zum Einspielen auf der Driving Range empfangen. Um Punkt 12:00 Uhr startete die 18 Loch Runde mit einem Kanonenstart. Auf der Runde wurden die Golferinnen und Golfer mit Snacks und Getränken versorgt. Neben dem Hauptturnier wurde für interessierte, geladene Gäste von Bendel & Partner ein Schnuppergolf angeboten.

 

„Hit the Green“ für einen guten Zweck

 

Für den guten Zweck konnten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der „Hit the Green“-Challenge an Bahn 15 teilnehmen. Der Serviceclub „Golden Z Club Amelia“ bot diese Challenge an, bei der es eine hochwertige Flasche Wein zu gewinnen gab. Die Einnahmen aus dem Wettspiel kommen vollständig der Initiative „Studierende Mütter“ zu Gute.

 

Siegerehrung

 

Fabian Otter, Clubmanager des Golf Club Würzburg, ehrte die insgesamt 14 Siegerinnen und Sieger, welche sich über ausgezeichnete Weine des Weingutes Hans Wirsching in verschiedensten Größen (0,75 Liter – 3 Liter) freuen durften.

Als Gewinner wurden ausgezeichnet:

Brutto: Cara Owin mit 31 Punkten

  1. Netto A: Diana Schraud mit 39 Punkten
  2. Netto A: Benedikt Wolf mit 38 Punkten
  3. Netto A: Jun-Ho Kwon mit 36 Punkten
  4. Netto B: Julian Kriegl mit 40 Punkten
  5. Netto B: Claudia Polik mit 38 Punkten
  6. Netto B: Prof. Dr. Christoph Lambert mit 36 Punkten
  7. Netto C: Barbara Thumes mit 51 Punkten
  8. Netto C: Monika Wanzel mit 44 Punkten
  9. Netto C: Kerstin Brückl mit 43 Punkten

Nearest to the Pin Damen: Susanne Rajchowicz mit 6,89 Metern

Nearest to the Pin Herren: Christian Peter mit 0,34 Metern

Longest Drive Damen: Cara Owin mit 178 Meter

Longest Drive Herren: Florian Schaller 277 Meter

 

Gelungene Abendveranstaltung

 

Im Anschluss erwartete alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Mitveranstalter und weitere geladene Gäste ein hochklassiges Buffet des neu eröffneten Restaurants „TigerRoom“. Seinen Abschluss fand der gelungene Tag im Bar- und Loungebereich in geselliger Runde und bei interessanten Gesprächen.

 

Wir bedanken uns für das gelungene Turnier bei allen Mitwirkenden und freuen uns auf eine Neuauflage im Jahre 2023!

 

 

 

Bendel & Partner als eine der besten Kanzleien für Insolvenzrecht ausgezeichnet

Erstellt am: Mittwoch, 22. Juni 2022 von Riethmann

Bei der Umfrage des renommierten Magazins Capital und
Statista, einem der weltweit führenden Marktforschungsinstitute, unter über 4500 Anwältinnen und Anwälten wurde
Bendel & Partner überdurchschnittlich häufig als Spezialist für Insolvenzrecht empfohlen.

Zum wiederholten Mal haben Capital und Statista eine unabhängige Umfrage durchgeführt, um den Anwaltsmarkt zu analysieren und Rechtssuchenden eine Orientierung auf dem mittlerweile unüberschaubaren Anwaltsmarkt zu geben. Für den Fachbereich Insolvenzrecht ging Bendel & Partner hierbei sowohl
regional als auch überregional als eine der besten Rechtsanwaltskanzleien hervor.

Wir freuen uns über die Wertschätzung unserer Arbeit und fachlichen
Expertise.

 

Weitere Informationen

 

Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB ist eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Franken. Mit unseren Büros in Würzburg, Schweinfurt und München beraten wir bundesweit Unternehmen, Privatpersonen sowie Kommunen. Bendel & Partner steht für unternehmerisches Denken, hohe fachliche Kompetenz und eine umfassende, hochqualifizierte Rechtsberatung aus einer Hand. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Ziele und legen besonderen Wert auf eine individuelle, umfassende und wirtschaftlich sinnvolle Beratung.

 

Durch die enge Zusammenarbeit mit der Bendel Insolvenzverwaltung AG und der Bendel Unternehmensberatung GmbH profitieren unsere Mandanten von der gebündelten Expertise aus über 45 Jahren wirtschaftsrechtlicher Beratung.