Beiträge mit dem Schlagwort ‘Aschaffenburg’

Wirecard – Frist zur Forderungsanmeldung läuft bis zum 26.10.2020

Erstellt am: Mittwoch, 14. Oktober 2020 von JHofmann

Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der wirecard AG eröffnet. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 26.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Grundsätzlich sind Forderungen von Aktionären nachrangig. Das bedeutet, dass diese erst bedient werden, wenn zuvor alle anderen Gläubiger bedient worden sind. Allerdings besteht im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Anmeldung als Schadensersatzforderung, welche im Rang des § 38 InsO an der Quote partizipiert und somit nicht nachrangig zu befriedigen ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei der fristgerechten Anmeldung Ihrer Forderung und übernehmen die Vertretung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren der wirecard AG.

Wir weisen daraufhin, dass es sich bei der vom Amtsgericht München auf den 26.10.2020 gesetzten Frist um keine Ausschlussfrist handelt. Verstreicht diese Frist, tritt kein Rechtsverlust ein. Für die Anmeldung der Forderung ist dann allerdings eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten

 

Weitere Informationen

 

Profitieren Sie von unseren jahrzehntelangen Erfahrungen in der Abwicklung von Insolvenzverfahren, insbesondere auch von Kapitalanlagegesellschaften. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte bieten Ihnen eine individuelle Beratung hinsichtlich Ihrer Ansprüche.

 

Wir begrüßen Frau Rechtsanwältin Schneller im Team Arbeitsrecht!

Erstellt am: Freitag, 9. Oktober 2020 von JHofmann

Seit dem 01.10.2020 verstärkt Frau Rechtsanwältin Wiebke Schneller unser Team Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass Bendel & Partner weiter wächst und wir mit Frau Schneller einen weitere Kollegin für unseren Kanzleistandort Würzburg gewinnen konnten.

Frau Schneller war zehn Jahre in einem Dax-Konzern der Automobilzulieferindustrie u.a. als Leiterin Personalbetreuung und -entwicklung sowie stellvertretende Leiterin Personal tätig. Zuletzt war sie als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei sowie als Legal Counsel HR in einem führenden europäischen Modeunternehmen tätig.

Das Sekretariat von Frau Schneller übernimmt Frau Elke Binder.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 – aber nur bei Überschuldung!

Erstellt am: Freitag, 25. September 2020 von JHofmann

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren, war ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristet.

Die Bundesregierung hat nunmehr eine beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie lediglich überschuldet (§ 19 InsO) sind, ohne aber zahlungsunfähig (§ 17 InsO) zu sein.

Der Grund für die lediglich beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei damit bergründet, dass bei überschuldeten Unternehmen grundsätzlich eine höhere Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer, dass Sie ab dem 01.10.2020 bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht.

 

 

AvP Deutschland GmbH stellt Insol­venz­an­trag – Apotheken und Sanitätshäuser sollten handeln

Erstellt am: Dienstag, 22. September 2020 von JHofmann

Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der AvP Deutschland GmbH eingesetzte Sonderbeauftragte hat beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – einen Insolvenzeröffnungsantrag gestellt. Das AG Düsseldorf hat daraufhin am 16.09.2020 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Offensichtlich hat die BaFin Unregelmäßigkeiten bei dem Rezeptabrechnungsunternehmen festgestellt und ist derzeit damit beschäftigt, die genauen Umstände aufzuklären.

Von dem vorläufigen Insolvenzverfahren sind mehrere tausend Apotheken und Sanitätshäuser betroffen, die über die AvP Deutschland GmbH gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Für diese stellt sich nun die Frage nach möglichen Handlungsoptionen, nachdem die AvP Deutschland GmbH Zahlungen in erheblicher Höhe nicht nachgekommen ist. In Anbetracht des angeordneten vorläufigen Insolvenzverfahrens ist auch nicht damit zu rechnen, dass kurzfristig Zahlungen an die Apotheken und Sanitätshäuser geleistet werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss sich zunächst einen Überblick über das Unternehmen verschaffen und hat in erster Linie zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Insolvenzmasse vorhanden ist. Zudem wird er sich bemühen, den Geschäftsbetrieb zumindest in Teilen aufrecht zu erhalten.

 

Betroffene Apotheken und Sanitätshäuser sollten jetzt handeln

 

Apotheken und Sanitätshäuser, die Leistungen des Abrechnungsdienstleisters AvP in Anspruch genommen haben, sollten prüfen, ob die aufgrund des derzeitigen Zahlungsausfalls fehlende Liquidität dazu führt, dass man eigene Zahlungspflichten nicht mehr vollständig erfüllen kann. Ergeben sich gegebenenfalls existenzgefährdende Liquiditätsengpässe ist zur Vermeidung eines etwaigen Insolvenzverfahrens schnelles Handeln gefordert. Hier können beispielsweise Überbrückungskredite helfen, die den Betroffenen bereits von verschiedenen Seiten angeboten werden.

Zum anderen ist stellt sich die Frage, ob und welche Rechte gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können und sollten. Hier wird es im Wesentlichen auf die konkrete Gestaltung der mit der AvP Deutschland GmbH geschlossenen Verträge sowie auf die Frage ankommen, ob die von der AvP vereinnahmten Gelder auf Treuhandkonten verwahrt werden, welche eine exakte Zuordnung zum jeweiligen Kunden der AvP Deutschland GmbH ermöglichen.

Nur wenn dies der Fall ist, kommt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein sogenannter Anspruch auf Aussonderung der betroffenen Apotheker und Sanitätshäuser in Betracht, da das Treugut nicht der Insolvenzmasse zuzuordnen ist. Maßgeblich für die Frage, ob eine Aussonderung möglich ist oder die Kunden der AvP als einfache Insolvenzgläubiger auf eine etwaige  Quotenausschüttung am Ende eines Insolvenzverfahrens angewiesen sind, ist daher, ob das für eine Aussonderung erforderliche Vermögenstrennungsprinzip eingehalten ist und auch alle sonstigen Voraussetzungen einer fremdnützigen Treuhand vorliegen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und der bestmöglichen Realisierung Ihrer Forderungen und stehen Ihnen auch bei sonstigen insolvenzrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

 

Herr Eric Steudel ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Insolvenz- und Sanierungsberatung. Seit 2014 wird Herr Steudel in zahlreichen Verfahren als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im nordbayrischen Raum.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG wächst in Baden-Württemberg

Erstellt am: Montag, 21. September 2020 von JHofmann

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG (BIAG) wird künftig auch in Schwaben aktiv und eröffnet eine Niederlassung in Stuttgart. Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann hat sich der BIAG angeschlossen und wird deren Niederlassung leiten.

Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit Jahren in der Kanzlei Dr. Lohmann und Partner, einer der führenden Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht in Stuttgart, tätig.

 

„Dr. Lohmann ist ein echter Gewinn für unsere Kanzlei. Ohne ihn hätten wir diesen Schritt nicht unternommen“, betonte Dipl. Betriebswirt Kornelius Klatt, Vorstand der BIAG. Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, ebenfalls Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Würzburg, ergänzt: „Es zeigt sich, dass unsere letztjährige Entscheidung, unsere Kernkompetenzen zu stärken und uns vom Massengeschäft zu trennen, absolut richtig war“. Hierdurch habe die Kanzlei Freiräume geschaffen, um für neue Herausforderungen gewappnet zu sein. „Unsere neue Niederlassung in Stuttgart ist dabei ein echter Meilenstein!

 

Weitere Informationen:

Herr Dr. Markus Schädler ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB.Als Fachanwalt für Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Insolvenz- und Sanierungsberatung, Insolvenzanfechtung und der Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren. Einen weitereren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das Handels- und Gesellschaftsrecht dar.

Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig und gehört nach INDat, dem Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz wird zu den Top 10 Insolvenzverwaltern Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

 

Weitere Informationen unter www.bendel-insolvenz.de