Beiträge mit dem Schlagwort ‘Arbeitsrecht’

Wir begrüßen Frau Rechtsanwältin Schneller im Team Arbeitsrecht!

Erstellt am: Freitag, 9. Oktober 2020 von JHofmann

Seit dem 01.10.2020 verstärkt Frau Rechtsanwältin Wiebke Schneller unser Team Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass Bendel & Partner weiter wächst und wir mit Frau Schneller einen weitere Kollegin für unseren Kanzleistandort Würzburg gewinnen konnten.

Frau Schneller war zehn Jahre in einem Dax-Konzern der Automobilzulieferindustrie u.a. als Leiterin Personalbetreuung und -entwicklung sowie stellvertretende Leiterin Personal tätig. Zuletzt war sie als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei sowie als Legal Counsel HR in einem führenden europäischen Modeunternehmen tätig.

Das Sekretariat von Frau Schneller übernimmt Frau Elke Binder.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Fast ein Fünftel der deutschen Unternehmen planen Stellenabbau

Erstellt am: Montag, 11. Mai 2020 von JHofmann

Nach der monatlichen Konjunkturumfrage des ifo-Instituts vom April wollen 18 Prozent der deutschen Unternehmen Mitarbeiter entlassen oder befristete Verträge nicht verlängern.

Trotz erster Lockerungen wird die Corona-Pandemie insbesondere auf dem Arbeitsmarkt deutliche Spuren hinterlassen. Umstrukturierungen und Entlassungen werden unvermeidlich sein. Teilweise werden nur kleine Anpassungen notwendig sein, teilweise wird aber auch ein erheblicher Teil der Belegschaft entlassen werden müssen.

Da bereits ab fünf Entlassungen – abhängig von der Betriebsgröße – eine sogenannte „Massenentlassung“ gegeben sein kann, empfiehlt es sich, die rechtlichen Anforderungen schon in einem frühen Stadium der Planung zu berücksichtigen, um die Gefahr unwirksamer Kündigungen umschiffen zu können.

Maßgebliche Vorschriften sind § 17 KSchG und die Massenentlassungs-RL 98/59/EG („MERL“).

 

Massenentlassung

Ein Massenentlassungsverfahren ist nur durchzuführen, wenn in einem Betrieb ein bestimmter Anteil an Arbeitnehmern entlassen wird.

Der Schwellenwert des § 17 Abs. 1 KSchG ist abhängig von der Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer.

Zu den Arbeitnehmern gehören neben den Vollzeitkräften auch Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Nach einer Grundsatzentscheidung des EUGH ist sogar der Fremdgeschäftsführer Arbeitnehmer i.S.d. „MERL“. Noch nicht abschließend geklärt ist hingegen, ob auch Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sind.

Bei Überschreiten der entsprechenden Schwellenwerte, gelten die Anforderungen des § 17 KSchG für sämtliche Entlassungen, sofern diese in einem Zeitraum von 30 Tagen erfolgen.

Dabei zählen nicht nur Kündigungen durch den Arbeitgeber zu den Entlassungen, sondern auch Änderungskündigungen, Aufhebungsverträge und Eigenkündigungen, soweit diese vom Arbeitgeber veranlasst sind.

 

Konsultationsverfahren, § 17 Abs. 2 KSchG

Unterfällt eine Maßnahme dem § 17 I KschG, hat der Betriebsrat – soweit vorhanden – ein Mitwirkungsrecht. Der Arbeitgeber hat ihm rechtzeitig die maßgeblichen Auskünfte zu erteilen und ihn zu unterrichten. Über die Entlassungsmaßnahme soll hinsichtlich Vermeidbarkeit, Einschränkung oder Abmilderung der Folgen beraten werden.

 

Anzeigeverfahren, § 17 Abs. 3 KSchG

Der Arbeitgeber muss im Anschluss an die vorherigen Schritte bei der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich unter Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats einen Antrag stellen. Nur die Anzeige bei der zuständigen Agentur stellt eine wirksame Anzeige dar.

Die Anzeige muss vor dem Ausspruch der Kündigungen zumindest formwirksam und inhaltlich richtig bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein. Zu den Pflichtangaben zählen insbesondere die Angabe der Gründe für die geplanten Entlassungen, die Zahl und Berufsgruppen der zu Entlassenden und der „in der Regel“ beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Kriterien der Sozialauswahl.

 

Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten

Im Rahmen der Ausführung der Schritte können viele Stolpersteine, insbesondere in Form von Sonderfällen, den Weg pflastern. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit aller Kündigungen führen. Dies macht es für Arbeitgeber erforderlich, sich detailliert mit den gesetzlichen Bestimmungen und den von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben auseinander zu setzen. Für Arbeitnehmer hingegen ist es in einem Kündigungsschutzprozess essenziell, Fehler des Arbeitgebers im Massenentlassungsanzeigeverfahren aufzuzeigen.

 

Weitere Informationen

Frau Dorothea Burkard ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Burkard berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollegialen Arbeitsrecht.

Wir begrüßen Herrn Rechtsanwalt Dannecker bei Bendel & Partner!

Erstellt am: Dienstag, 7. April 2020 von JHofmann

Seit dem 01.04.2020 verstärkt Herr Rechtsanwalt Philipp Konstantin Dannecker unser Team Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass Bendel & Partner weiter wächst und wir mit Herrn Dannecker einen weiteren Kollegen für unseren Kanzleistandort Würzburg gewinnen konnten. Das Sekretariat von Herrn Dannecker übernimmt Frau Sophie Wolpert.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Arbeitsrechtliche Fragen infolge der Corona-Krise

Erstellt am: Samstag, 28. März 2020 von JHofmann

Die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen.

Insbesondere Arbeitgeber müssen sich nie dagewesenen Situationen und Problemen stellen: Welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen, um die eigenen Arbeitnehmer ausreichend vor einer Infektion zu schützen? Wie lassen sich die Folgen der Einschränkungen – sei es durch Allgemeinverfügungen, die vorbeugende Quarantäne von Mitarbeitern oder tatsächliche Erkrankungen – abmildern?

Eine weitere Frage ist der Umgang mit dem Entgeltfortzahlungsrisiko. Von der Freistellung von Arbeitnehmern, über das Ausweichen auf das Home-Office bis hin zur Einführung von Kurzarbeit sind verschiedene Möglichkeiten denkbar.

Die Main-Post hat zu den Themen „Schulschließungen wegen Corona: Was Eltern wissen müssen„, „Corona und Kinderbetreuung: Wann dürfen Arbeitnehmer daheim bleiben“ und „Corona: Diese Regeln gelten für die Arbeit im Homeoffice“ Artikel veröffentlicht, die unter anderem im Gespräch mit unserer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Frau Dorothea Burkard, entstanden sind.

In diesen wird insbesondere darauf hingewiesen, dass angestellte Eltern auch in Zeiten von Corona für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen haben. Findet sich keine Betreuung, dann gibt es die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder sich unbezahlt freistellen zu lassen. Aber auch die Arbeit im Home Office oder eine bezahlte Freistellung kommen unter Umständen in Betracht.

Einen gesetzlichen Aspruch auf die Arbeit im Home-Office gibt es grundsätzlich nicht. Wenn auch im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dazu nichts geregelt ist, bedarf es einer individuellen Abklärung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber.

Aufgrund der Vielzahl denkbarer Sonderregelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen und der  unterschiedlichen Betroffenheit einzelner Betriebe und Arbeitnehmer, bedarf es jedoch immer einer individuellen Beurteilung im Einzelfall.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu Ihren Rechten und Pflichten in der aktuellen Situation.

 

Weitere Informationen:

Frau Dorothea Burkard ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Schweinfurt. Frau Burkard berät insbesondere zum individuellen Arbeitsrecht und kollegialen Arbeitsrecht.

Wir begrüßen Frau Burkard
bei Bendel & Partner!

Erstellt am: Montag, 2. März 2020 von JHofmann

Seit dem 01.03.2020 verstärkt Frau Rechtsanwältin Dorothea Burkard unser Team Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass Bendel & Partner wächst und wir mit Frau Burkard eine weitere Kollegin für unseren Kanzleistandort Schweinfurt gewinnen konnten. Das Sekretariat von Frau Burkard übernimmt Frau Theresa Leber.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts.