Beiträge mit dem Schlagwort ‘Architektenhonorar’

Am 01.01.2021 tritt die HOAI 2021 in Kraft

Erstellt am: Donnerstag, 12. November 2020 von JHofmann

Nachdem der Bundesrat dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt hat, wird die neue Fassung der HOAI zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Bereits in unserem Beitrag zur Zukunft der HOAI vom 22.07.2020 hatten wir dargestellt, dass der EuGH die in der HOAI verankerten Mindest- und Höchstsätze in seiner Entscheidung vom 04.07.2019 für mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt hatte. Die Bundesrepublik Deutschland stand daher in der Pflicht, die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen. Mit der Änderung des ArchLG und der Novelle der HOAI soll den europarechtlichen Anforderungen nachgekommen werden.

 

Wesentliche Neuerungen der HOAI 2021

Die HOAI 2021 wird keine verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr regeln. Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können künftig vielmehr frei vereinbart werden. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können zwar weiter zur Honorarermittlung herangezogen werden, hinsichtlich der Höhe haben die Honorarspannen der HOAI jedoch nur noch unverbindlichen Orientierungscharakter.

Darüber hinaus sieht die HOAI 2021 für die Fälle, in denen keine (wirksame) Honorarvereinbarung geschlossen wurde, vor, dass der Basishonorarsatz als vereinbart gilt. Dieser entspricht der Höhe nach dem bisherigen Mindestsatz. Außerdem werden die Formanforderungen reduziert. Um den Abschluss wirksamer Honorarvereinbarungen zu vereinfachen, genügt nach der HOAI 2021 die einfache Textform.

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zum Honorarrecht der Architekten und Ingenieure.

 

Weitere Informationen:

Herr Nils Pöpperl, LL.M. Eur. ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät er in allen Fragen des Privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet dabei die Durchsetzung bestehender Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren sowie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund behaupteter Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehler.

 

Herr Dr. Jochen Hogrefe ist ebenfalls Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät auch er in allen Fragen des Privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Bauunternehmen.

Zukunft der HOAI – Bundeskabinett beschließt Entwurf des ArchLG

Erstellt am: Mittwoch, 22. Juli 2020 von Riethmann

Als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom 04.07.2019 hat das Bundeskabinett am 15.07.2020 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes von Ingenieur- und Architekturleistungen und Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen (ArchLG) beschlossen.

Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI. Diese gibt bislang vor, in der HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze festzulegen. Der EuGH hatte die in der HOAI verankerten Mindest- und Höchstsätze in seiner Entscheidung vom 04.07.2019 für mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt. Mit Verkündung des EuGH-Urteils besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen.

Die Anpassung des ArchLG dient dem Zweck einer nachfolgenden Änderung der HOAI.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 15.07.2020 beschlossen, das parlamentarische Verfahren wird im Herbst 2020 folgen. Parallel arbeiten die zuständigen Bundesministerien an der Anpassung der HOAI.

Es ist zu erwarten, dass die HOAI künftig keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr vorsehen wird. Die Honorare sollen zukünftig vielmehr frei verhandelbar sein. Für die Leistungen, für die bisher die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze galten, soll die HOAI zukünftig Honorartafeln vorsehen, die zur unverbindlichen Orientierung Honorarspannen für diese Leistungen aufzeigen. Außerdem soll die HOAI zukünftig eine Regelung zur vermuteten Honorarhöhe enthalten, wenn keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Ergänzende Informationen einschließlich des vom Bundeskabinett am 15.07.2020 beschlossenen Gesetzesentwurfs können über nachfolgenden Link abgerufen werden:

https://www.bayika.de/de/aktuelles/meldungen/2020-07-15_Bundeskabinett-beschliesst-Entwurf-des-ArchLG.php

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Honorarrecht für Architekten und Ingenieure.

 

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Herr Nils Pöpperl, LL.M. Eur. ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät er in allen Fragen des Privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet dabei die Durchsetzung bestehender Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren sowie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund behaupteter Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehler.

Seminar: EuGH vs. HOAI

Erstellt am: Dienstag, 18. Februar 2020 von JHofmann

Der EuGH hat das verbindliche Preisrecht der HOAI mit seinem Urteil vom 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.

Die Betroffenen sehen sich seither mit der Frage konfrontiert, wie sich dieses Urteil in der Praxis auf Architekten- und Ingenieurverträge, Honorarvereinbarungen, Honorarprozesse sowie Vergabeverfahren auswirkt.

Am 14.02.2020 fand zu diesen Themen ein HOAI-Seminar in Würzburg statt, für das wir Herrn Dipl.-Ing. (FH) Architekt Werner Seifert, einem der renommiertesten Honorarsachverständigen Deutschlands, als Dozenten gewinnen konnten. Er stellte den Teilnehmern im Rahmen eines interessanten Vortrages die wesentlichen Folgen des Urteils für Architekten und Ingenieure sowie private und öffentliche Auftraggeber in der Praxis dar.

HOAI Seminar Bendel & Partner

EuGH vs. HOAI – Das Honorarrecht nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019

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Herr Nils Pöpperl, LL.M. Eur. ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät er in allen Fragen des Privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet dabei die Durchsetzung bestehender Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren sowie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund behaupteter Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehler.

 

Herr Dr. Jochen Hogrefe ist ebenfalls Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät auch er in allen Fragen des Privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Bauunternehmen.