Beiträge mit dem Schlagwort ‘Insolvenzrecht’

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 – aber nur bei Überschuldung!

Erstellt am: Freitag, 25. September 2020 von JHofmann

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren, war ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristet.

Die Bundesregierung hat nunmehr eine beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie lediglich überschuldet (§ 19 InsO) sind, ohne aber zahlungsunfähig (§ 17 InsO) zu sein.

Der Grund für die lediglich beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei damit bergründet, dass bei überschuldeten Unternehmen grundsätzlich eine höhere Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer, dass Sie ab dem 01.10.2020 bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht.

 

 

AvP Deutschland GmbH stellt Insol­venz­an­trag – Apotheken und Sanitätshäuser sollten handeln

Erstellt am: Dienstag, 22. September 2020 von JHofmann

Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der AvP Deutschland GmbH eingesetzte Sonderbeauftragte hat beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – einen Insolvenzeröffnungsantrag gestellt. Das AG Düsseldorf hat daraufhin am 16.09.2020 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Offensichtlich hat die BaFin Unregelmäßigkeiten bei dem Rezeptabrechnungsunternehmen festgestellt und ist derzeit damit beschäftigt, die genauen Umstände aufzuklären.

Von dem vorläufigen Insolvenzverfahren sind mehrere tausend Apotheken und Sanitätshäuser betroffen, die über die AvP Deutschland GmbH gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Für diese stellt sich nun die Frage nach möglichen Handlungsoptionen, nachdem die AvP Deutschland GmbH Zahlungen in erheblicher Höhe nicht nachgekommen ist. In Anbetracht des angeordneten vorläufigen Insolvenzverfahrens ist auch nicht damit zu rechnen, dass kurzfristig Zahlungen an die Apotheken und Sanitätshäuser geleistet werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss sich zunächst einen Überblick über das Unternehmen verschaffen und hat in erster Linie zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Insolvenzmasse vorhanden ist. Zudem wird er sich bemühen, den Geschäftsbetrieb zumindest in Teilen aufrecht zu erhalten.

 

Betroffene Apotheken und Sanitätshäuser sollten jetzt handeln

 

Apotheken und Sanitätshäuser, die Leistungen des Abrechnungsdienstleisters AvP in Anspruch genommen haben, sollten prüfen, ob die aufgrund des derzeitigen Zahlungsausfalls fehlende Liquidität dazu führt, dass man eigene Zahlungspflichten nicht mehr vollständig erfüllen kann. Ergeben sich gegebenenfalls existenzgefährdende Liquiditätsengpässe ist zur Vermeidung eines etwaigen Insolvenzverfahrens schnelles Handeln gefordert. Hier können beispielsweise Überbrückungskredite helfen, die den Betroffenen bereits von verschiedenen Seiten angeboten werden.

Zum anderen ist stellt sich die Frage, ob und welche Rechte gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können und sollten. Hier wird es im Wesentlichen auf die konkrete Gestaltung der mit der AvP Deutschland GmbH geschlossenen Verträge sowie auf die Frage ankommen, ob die von der AvP vereinnahmten Gelder auf Treuhandkonten verwahrt werden, welche eine exakte Zuordnung zum jeweiligen Kunden der AvP Deutschland GmbH ermöglichen.

Nur wenn dies der Fall ist, kommt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein sogenannter Anspruch auf Aussonderung der betroffenen Apotheker und Sanitätshäuser in Betracht, da das Treugut nicht der Insolvenzmasse zuzuordnen ist. Maßgeblich für die Frage, ob eine Aussonderung möglich ist oder die Kunden der AvP als einfache Insolvenzgläubiger auf eine etwaige  Quotenausschüttung am Ende eines Insolvenzverfahrens angewiesen sind, ist daher, ob das für eine Aussonderung erforderliche Vermögenstrennungsprinzip eingehalten ist und auch alle sonstigen Voraussetzungen einer fremdnützigen Treuhand vorliegen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und der bestmöglichen Realisierung Ihrer Forderungen und stehen Ihnen auch bei sonstigen insolvenzrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

 

Herr Eric Steudel ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Insolvenz- und Sanierungsberatung. Seit 2014 wird Herr Steudel in zahlreichen Verfahren als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht im nordbayrischen Raum.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG wächst in Baden-Württemberg

Erstellt am: Montag, 21. September 2020 von JHofmann

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG (BIAG) wird künftig auch in Schwaben aktiv und eröffnet eine Niederlassung in Stuttgart. Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann hat sich der BIAG angeschlossen und wird deren Niederlassung leiten.

Rechtsanwalt Dr. Arnd Lohmann ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit Jahren in der Kanzlei Dr. Lohmann und Partner, einer der führenden Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht in Stuttgart, tätig.

 

„Dr. Lohmann ist ein echter Gewinn für unsere Kanzlei. Ohne ihn hätten wir diesen Schritt nicht unternommen“, betonte Dipl. Betriebswirt Kornelius Klatt, Vorstand der BIAG. Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, ebenfalls Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Würzburg, ergänzt: „Es zeigt sich, dass unsere letztjährige Entscheidung, unsere Kernkompetenzen zu stärken und uns vom Massengeschäft zu trennen, absolut richtig war“. Hierdurch habe die Kanzlei Freiräume geschaffen, um für neue Herausforderungen gewappnet zu sein. „Unsere neue Niederlassung in Stuttgart ist dabei ein echter Meilenstein!

 

Weitere Informationen:

Herr Dr. Markus Schädler ist Vorstand der Bendel Insolvenzverwaltung AG und Partner der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB.Als Fachanwalt für Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Insolvenz- und Sanierungsberatung, Insolvenzanfechtung und der Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren. Einen weitereren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das Handels- und Gesellschaftsrecht dar.

Seit dem Jahr 2000 ist Herr Dr. Schädler als Insolvenzverwalter tätig und gehört nach INDat, dem Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz wird zu den Top 10 Insolvenzverwaltern Bayerns. Herr Dr. Schädler wird ständig von den Amtsgerichten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Bayreuth, Amberg und München in zahlreichen Insolvenzverfahren als Verwalter bestellt.

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht. Sie verstehen Unternehmenskrisen und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt und zugleich Unternehmen in der Insolvenz saniert werden. Dabei ist der Erhalt von Arbeitsplätzen ein vorrangiges Ziel. Sowohl in Regelinsolvenzverfahren als auch in Eigenverwaltung-/ Schutzschirmverfahren konnten bereits zahlreiche Unternehmen unter Regie der Bendel Insolvenzverwaltung AG erfolgreich saniert werden. Ziele sind die weitestgehende Entlastung der Insolvenzgerichte und die bestmögliche Befriedigung der wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft.

Diese Fokussierung stellt die Bendel Insolvenzverwaltung AG besonders mit einer überdurchschnittlichen Quote für ungesicherte Gläubiger in Unternehmensinsolvenzen unter Beweis. Mit ca. 24 Prozent ist diese fast zehnmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt (2,6 Prozent).

 

Weitere Informationen unter www.bendel-insolvenz.de

Mögliche Haftung von Geschäftsführern in der Corona-Krise

Erstellt am: Freitag, 5. Juni 2020 von JHofmann

Aufgrund des deutlichen Rückgangs des Konsums sind die Liquidität und das Fortbestehen auch wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmen mit zunehmender Dauer gefährdet. Vor allem Geschäftsführer und Vorstände sind dadurch erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Zwar hat der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG bis zum 30.09.2020 die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages bei Corona-bedingter Insolvenzreife ausgesetzt und durch die (nahezu vollständige) Aufhebung der Zahlungsverbote eine Haftungsprivilegierungen für geschäftsführende Organe geschaffen.

Allerdings muss gerade im Zeitraum der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 1 CoVinsAG vorliegen und die Antragspflicht im konkreten Fall tatsächlich ausgesetzt ist, um straf- und zivilrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Um das Haftungsrisiko zu minimieren, bieten sich folgende Maßnahmen an:

> Erstellung eines Liquiditätsstatus mit Stichtag 31.12.2019
> Umfassende Dokumentation der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen
> Erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Prüfung der Insolvenzreife kurz vor und nach Ende des Aussetzungszeitraums

Wie immer, ist bei der Weiterführung von Unternehmen in liquiditätsarmen Zeiten besondere Vorsicht geboten. Daran ändert auch das COVInsAG nichts.

 

Weitere Informationen:

Frau Anna-Maria Delotto ist Rechtsanwältin bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Frau Delotto berät insbesondere zu allen Fragestellungen des Insolvenzrechts. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei in der Insolvenzanfechtung sowie der Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren. Daneben berät Frau Delotto im Handels- und Gesellschaftsrecht.

In der von der IHK Würzburg Schweinfurt herausgegebenen Wirtschaft in Mainfranken, Ausgabe 06/2020 stellt Frau Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto die Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände dar.

In der Ausgabe 05/2020 der Wirtschaft in Mainfranken, erläuterte Herr Kornelius Klatt, Geschäftsführer der Bendel Unternehmensberatung GmbH bereits die verschiedenen Möglichkeiten, um die Liquidität auch in der aktuellen Krisensituation zu sichern.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

Steigende Insolvenzrisiken durch Corona-Pandemie

Erstellt am: Dienstag, 24. März 2020 von JHofmann

Aufgrund der drastischen Maßnahmen, die im Kampf gegen das Coronavirus auf den Weg gebracht wurden, geraten Unternehmen zunehmend in finanzielle Bedrängnis.

Die Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte führt nicht nur zu einer spürbaren Einschränkung unseres gewohnten Lebens. Als Folge dieser Regelungen müssen zahlreiche Unternehmen vorübergehend schließen und erhebliche finanzielle Einbußen verbuchen. Bereits jetzt, bevor ein Ende der Maßnahmen abzusehen ist, sehen sich viele Unternehmer und Beschäftigte mit den Auswirkungen einer drohenden Insolvenz konfrontiert.

Die Main-Post hat zu dem Thema „Corona und Insolvenzen: Was, wenn der Betrieb pleite ist? einen Artikel veröffentlicht, der im Gespräch mit Herrn Dr. Markus Schädler und Herrn Kornelius Klatt entstanden ist.

In diesem werden insbesondere die Auswirkungen auf die Belegschaft, wie etwa das Insolvenzgeld als Ersatz für das fehlenden Entgelt beleuchtet. Klargestellt wird, dass es auch in einer Krisensituation immer das Ziel ist, angeschlagene Unternehmen wieder auf die richtige Spur zu bringen.

Um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor. Um von den vorgesehenen Regelungen profitieren zu können, wird für Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage bzw. deren Geschäftsführung aber von maßgeblicher Bedeutung sein, den belastbaren Nachweis führen zu können, dass das Insolvenzereignis allein auf der Coronakrise beruht.

Die Voraussetzungen werden in unserem Beitrag zu den aktuellen Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes erläutert.

Gerne unterstützen wir Sie bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.