Beiträge mit dem Schlagwort ‘Würzburg’

Aktuelle Maßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen

Erstellt am: Mittwoch, 18. März 2020 von JHofmann

Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein weitreichendes Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, damit durch die Corona-Pandemie kein Unternehmen in Existenznot gerät und möglichst kein Arbeitsplatz verloren geht.

1. Kurzarbeit flexibilisieren

 

Deutschland hat ein starkes System der sozialen Sicherung. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundesregierung wird diese Stabilisatoren voll wirken lassen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann die Bundesregierung auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

> Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %

> teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden

> Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer

> vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

 

Unter den folgenden Links zum Internetauftrit der Arbeitsagentur finden Sie sowohl ein Formular zur Anzeige von Kurzarbeit als auch ein Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld.

 

2. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

 

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Im Einzelnen:

> Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

> Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

> Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

 

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in Würzburg, Schweinfurt und München.

Siegerehrung „Fair ist mehr“ wird verschoben

Erstellt am: Donnerstag, 12. März 2020 von JHofmann

Im Rahmen der Veranstaltung „Fair ist mehr“ zeichnen wir gemeinsam mit der Main Post jährlich unterfränkische Sportler für besonders faire Gesten aus.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen haben wir uns nach gründlicher Überlegung und Abstimmung mit unserem Partner Main Post dazu entschlossen, die für den 16. März geplante Preisverleihung „Fair ist mehr“ im Vogel Convention Center Würzburg abzusagen. So gerne wir auch die diesjährigen Preisträger wieder in einem würdigen Rahmen auszeichnen möchten, muss die Gesundheit immer Vorrang behalten.

Die Veranstaltung wird nachgeholt, wenn dies ohne jegliche Gefährdung der Gäste möglich ist.

Als regional tief verwurzelte Kanzlei sind wir nicht nur Stolz auf unsere Heimat. Wir sind uns auch unserer besonderen Veranwortung für die Region bewusst. Deshalb engagieren wir uns in verschiedenen regionalen sportlichen und sozialen Institutionen.

Seminar: EuGH vs. HOAI

Erstellt am: Dienstag, 18. Februar 2020 von JHofmann

Der EuGH hat das verbindliche Preisrecht der HOAI mit seinem Urteil vom 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.

Die Betroffenen sehen sich seither mit der Frage konfrontiert, wie sich dieses Urteil in der Praxis auf Architekten- und Ingenieurverträge, Honorarvereinbarungen, Honorarprozesse sowie Vergabeverfahren auswirkt.

Am 14.02.2020 fand zu diesen Themen ein HOAI-Seminar in Würzburg statt, für das wir Herrn Dipl.-Ing. (FH) Architekt Werner Seifert, einem der renommiertesten Honorarsachverständigen Deutschlands, als Dozenten gewinnen konnten. Er stellte den Teilnehmern im Rahmen eines interessanten Vortrages die wesentlichen Folgen des Urteils für Architekten und Ingenieure sowie private und öffentliche Auftraggeber in der Praxis dar.

HOAI Seminar Bendel & Partner

EuGH vs. HOAI – Das Honorarrecht nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Fragen des Architektenrechts und Ingenieurrechts.

 

Weitere Informationen

Herr Nils Pöpperl, LL.M. Eur. ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät er in allen Fragen des Privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet dabei die Durchsetzung bestehender Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren sowie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund behaupteter Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehler.

 

Herr Dr. Jochen Hogrefe ist ebenfalls Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät auch er in allen Fragen des Privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Bauunternehmen.