Archiv für die ‘Bendel & Partner’ Kategorie

Wir begrüßen Frau Rechtsanwältin Schneller im Team Arbeitsrecht!

Erstellt am: Freitag, 9. Oktober 2020 von JHofmann

Seit dem 01.10.2020 verstärkt Frau Rechtsanwältin Wiebke Schneller unser Team Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass Bendel & Partner weiter wächst und wir mit Frau Schneller einen weitere Kollegin für unseren Kanzleistandort Würzburg gewinnen konnten.

Frau Schneller war zehn Jahre in einem Dax-Konzern der Automobilzulieferindustrie u.a. als Leiterin Personalbetreuung und -entwicklung sowie stellvertretende Leiterin Personal tätig. Zuletzt war sie als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei sowie als Legal Counsel HR in einem führenden europäischen Modeunternehmen tätig.

Das Sekretariat von Frau Schneller übernimmt Frau Elke Binder.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 – aber nur bei Überschuldung!

Erstellt am: Freitag, 25. September 2020 von JHofmann

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren, war ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristet.

Die Bundesregierung hat nunmehr eine beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie lediglich überschuldet (§ 19 InsO) sind, ohne aber zahlungsunfähig (§ 17 InsO) zu sein.

Der Grund für die lediglich beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei damit bergründet, dass bei überschuldeten Unternehmen grundsätzlich eine höhere Chance besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Das bedeutet für Sie als Geschäftsführer, dass Sie ab dem 01.10.2020 bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Unternehmensberater bei Insolvenz- und Sanierungsfragen.

Weitere Informationen:

 

Die Bendel Insolvenzverwaltung AG und die Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB zählen zu den führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht.

 

 

VG Würzburg stoppt Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken nach 22.00 Uhr im Innenstadtbereich

Erstellt am: Freitag, 18. September 2020 von JHofmann

Mit der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg vom 14.09.2020 war unter anderem angeordnet worden, dass in Gastronomiebetrieben im Innenstadtbereich nur bis 22.00 Uhr Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle durch Speisewirtschaften abgegeben werden dürfen.

Auf Eilantrag unserer Kanzlei erklärte das Verwaltungsgericht Würzburg nach summarischer Prüfung, dass diese Regelung rechtswidrig ist und unseren Mandanten, einen von der Allgemeinverfügung betroffenen Gastronomen, in seinen Rechten verletzt.

Er darf nun innerhalb seiner üblichen Öffnungszeiten unbeschränkt Speisen und nicht-alkoholische Getränke an seine Gäste abgeben. Diese Entscheidung gilt allerdings nur zugunsten des Antragstellers.

Zwischenzeitlich hat die Stadt Würzburg die erlassene Allgemeinverfügung infolge dieser Gerichtsentscheidung angepasst. Nunmehr dürfen alle Gastronomen in der Würzburger Innenstadt wieder bis 23.00 Uhr Alkohol ausschenken.

 

Weitere Informationen

Herr Dr. Christian Schmitt, LL.M. Eur. ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort in Würzburg. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät Her Dr. Schmitt in allen Fragestellungen zum Privaten Bau- und Architektenrecht, insbesondere zum öffentlichen Baurecht und im Verwaltungsrecht.

Risiken bei der Umsetzung von im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes geförderten Maßnahmen

Erstellt am: Freitag, 21. August 2020 von JHofmann

Im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen, das Maßnahmen im Gesamtumfang von 130 Milliarden Euro beinhaltet und Impulse zur Stabilisierung der Wirtschaft setzen soll.

Zum Konjunkturpaket gehören unter anderem auch die Förderung der Kommunen sowie Zukunftsinvestitionen, etwa im Bereich der Digitalisierung. Es ist daher verstärkt damit zu rechnen, dass in naher Zukunft gerade auch durch öffentliche Auftraggeber Projekte realisiert werden, die mit staatlichen Zuwendungen aus diesem Konjunkturpaket gefördert sind.

Staatliche Zuwendungen werden in der Regel über einen Zuwendungsbescheid bewilligt, der Nebenbestimmungen in Sinne einer verwaltungsrechtlichen Auflage beinhaltet (im Rahmen der Projektförderung werden dies regelmäßig die ANBest-P sein). Diese Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid verpflichten öffentliche Auftraggeber dabei in der Regel, die zugewendeten Mittel ausschließlich unter Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze zu verwenden.

Verstöße gegen diese Auflage im Sinne einer Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen können im Einzelfall die (teilweise) Rückforderung der gewährten Fördermittel rechtfertigen – auch noch Jahre nach Abschluss des geförderten Projektes.

Dieses Risiko besteht sowohl für öffentliche Auftraggeber als Zuwendungsempfänger/Zuwendungsverwender als auch für z.B. Berater sowie Architekten und Ingenieure. Sofern diese Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbringen, die im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen stehen und in deren Erfüllung die Bewertung vergaberechtlicher Sachverhalte erforderlich wird, ist erhöhte Sorgfalt geboten. Bei Verstößen drohen Regressansprüche wegen widerrufener Fördermittel, die zumindest durch Mitverschulden in Folge einer fehlerhaften Unterstützungsleistung verursacht worden sind.

Sollte es sich im Worst-case sogar um einen schwerwiegenden Vergabefehler handeln (z.B. Zuschlag auf ein wegen Änderung der Vergabeunterlagen zwingend auszuschließendes Angebots, VG München, 13.01.2011 – M 10 K 09.5291) und dieser als grob fahrlässig eingestuft werden, kann dies im Einzelfall sogar eine Haftung ohne deckenden Versicherungsschutz bedeuten.

Sollten Sie im Einzelfall bei der Beurteilung vergaberechtlicher Fragestellungen Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie sehr gerne.

 

Weitere Informationen

Herr Christian Hettinger ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner an unserem Standort Würzburg. Er berät als Fachanwalt für Vergaberecht öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragestellungen des Vergaberechts und insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von öffentlichen Ausschreibungen und der Teilnahme an einer solchen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Immobilienrecht.

StVO-Novelle: Neue Fahrverbote sind unwirksam

Erstellt am: Dienstag, 7. Juli 2020 von JHofmann

Ende April 2020 ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung mit verschärften Fahrverbotsregeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kraft getreten. Eine Überprüfung der Reform hat ergeben, dass die Verschärfung von Fahrverboten wegen eines Formfehlers unwirksam ist.

Nachdem die Neuregelung teilweise ungültig ist, können Geschwindigkeitsüberschreitungen bis auf Weiteres nur ohne Fahrverbot geahndet werden. Die Bundesländer Bayern, Saarland und Niedersachsen haben bereits angekündigt ab sofort für laufende Bußgeldverfahren die alte Rechtslage anzuwenden.

Aufgrund dessen sollte gegen einen bereits erlassenen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, sofern die 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, umgehend Einspruch eingelegt werden. Gleichzeitig sollte eine Änderung der Rechtsfolgen verlangt werden. Sollte der Bußgeldbescheid inkl. Fahrverbot bereits rechtskräftig sein, das Fahrverbot aber noch nicht angetreten worden sein, sollte bei der Bußgeldstelle ein Vollstreckungsaufschub beantragt werden.

Auf alle Fälle besteht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach dem 30.04.2020 begangen worden sind, dringender Handlungsbedarf.

Gerne unterstützt Sie hierbei Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht.

 

Weitere Informationen

Herr Ulrich Spieß ist Rechtsanwalt bei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB an unserem Standort Schweinfurt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht berät er in allen Fragestellungen dieser Rechtsgebiete, damit berechtigte Ansprüche vollständig und schnell reguliert werden.